Ärzteschaft

Vergütungen für neue Gruppenangebote in der ambulanten Psychotherapie festgelegt

  • Montag, 9. August 2021
/Prostock-studio, stock.adobe.com
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Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben im Bewer­tungsausschuss die Vergütung für die neuen Gruppenangebote in der ambulanten Psychotherapie fest­gelegt. Diese können daher im nächsten Quartal starten, also ab Anfang Oktober.

Der Gemeinsame Bundesausschuss hatte vorher neue Versorgungsangebote in die Psychotherapie­richt­linie aufgenommen und die Gruppentherapie insgesamt flexibler ausgestaltet. Ziel ist, der Gruppen­the­rapie in der psychotherapeutischen Versorgung einen höheren Stellenwert zu geben.

Neu ist die gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung – Gruppenbehandlungen mit drei bis neun Teilnehmern zur Vorbereitung auf eine Gruppenpsychotherapie und zur ersten Symptomlinderung. Psy­chotherapeuten erhalten dafür abhängig von der Gruppengröße zwischen 101,90 Euro und 59,18 Euro je Teilnehmer und Therapiestunde. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär.

Ab Oktober können zudem probatorischen Sitzungen im Gruppensetting durchgeführt und über neue Gebührenordnungspositionen abgerechnet werden. Die Vergütung beträgt pro Teilnehmer und Sitzung zwischen 78,32 Euro (drei Personen) und 45,50 Euro (neun Personen).

Für Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Psychiatrie und Psychotherapie, Nervenheilkunde, psychosoma­tische Medizin und Psychotherapie sowie die ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Ärzte werden die Leistungen laut der KBV ebenfalls außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamt­vergütung bezahlt.

hil

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