Vergütungen für neue Gruppenangebote in der ambulanten Psychotherapie festgelegt

Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben im Bewertungsausschuss die Vergütung für die neuen Gruppenangebote in der ambulanten Psychotherapie festgelegt. Diese können daher im nächsten Quartal starten, also ab Anfang Oktober.
Der Gemeinsame Bundesausschuss hatte vorher neue Versorgungsangebote in die Psychotherapierichtlinie aufgenommen und die Gruppentherapie insgesamt flexibler ausgestaltet. Ziel ist, der Gruppentherapie in der psychotherapeutischen Versorgung einen höheren Stellenwert zu geben.
Neu ist die gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung – Gruppenbehandlungen mit drei bis neun Teilnehmern zur Vorbereitung auf eine Gruppenpsychotherapie und zur ersten Symptomlinderung. Psychotherapeuten erhalten dafür abhängig von der Gruppengröße zwischen 101,90 Euro und 59,18 Euro je Teilnehmer und Therapiestunde. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär.
Ab Oktober können zudem probatorischen Sitzungen im Gruppensetting durchgeführt und über neue Gebührenordnungspositionen abgerechnet werden. Die Vergütung beträgt pro Teilnehmer und Sitzung zwischen 78,32 Euro (drei Personen) und 45,50 Euro (neun Personen).
Für Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Psychiatrie und Psychotherapie, Nervenheilkunde, psychosomatische Medizin und Psychotherapie sowie die ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Ärzte werden die Leistungen laut der KBV ebenfalls außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung bezahlt.
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