Politik

G-BA-Legitimation: FDP geht auf Frontationskurs zum Gesundheits­ministerium

  • Donnerstag, 10. Mai 2018

Berlin – Die FDP hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) im Streit um ein Gutachten zur verfassungsgemäßen Legitimation des Gemeinsamen Bundesausschus­ses (G-BA) offiziell um die Informationserteilung nach dem Informationsfreiheitsgesetz gebeten. Das kündigte der Abgeordnete Andrew Ullmann gestern Abend auf Twitter an.

Bereits Mitte April hatte sich Ullmann in einer parlamentarischen Anfrage erkundigt, wann das BMG die seit Dezember 2017 vorliegenden Gutachten veröffentlichen werde. Dabei hatte er sich eine Abfuhr eingehandelt.

„Die Prüfung der in den Gutachten behandelten Fragestellungen und weiterführende Entscheidungen vor dem Hintergrund der Ergebnisse dieser Prüfung obliegen der Bundesregierung“, schrieb der parlamentarische Staatssekretär im BMG, Thomas Gebhart. Das Ministerium teilte zusätzlich mit, dass die Gutachter, die die Legitimation des G-BA analysieren sollten, zu verschiedenen Ergebnissen gekommen sind. Weitere Details nannte das BMG nicht.

Ullmann forderte im April, dass die Gutachten unverzüglich und vollständig dem Deutschen Bundestag zur Verfügung gestellt werden. „Die Gutachten als Staats­geheimnis zu behandeln, ist eine Frechheit gegenüber dem Parlament“, hatte er betont. Man solle öffentlich diskutieren, „nicht im Hinterzimmer im Ge­sund­heits­mi­nis­terium“. Er vermutet auch, dass die Bundesregierung bei den Gutachten „mauert“. „Diese Beantwortungstaktik kann nur bedeuten, dass die Ergebnisse der Gutachten eine nicht zufriedenstellende Rechtslage offenbart haben und die Bundesregierung damit nicht umzugehen weiß.“

„Dem Bundesgesundheitsministerium (BGM) liegen seit Monaten die Gutachten vor, doch sie werden nicht herausgegeben“, sagte Christine Aschenberg-Dugnus, gesundheitspolitische Sprecherin der FDP, dem Internetportal doccheck. Das sehe man aus Gründen der Transparenz negativ. „Es kann nicht sein, dass die Informationen zurückgehalten werden“, erklärte Aschenberg-Dugnus.

Hintergrund der Aufträge für die Rechtsgutachten ist ein Beschluss des Bundes­verfassungsgerichts vom November 2015. In den Ausführungen wurde Zweifel angedeutet, dass der G-BA möglicherweise für einige Beschlüsse verfassungsrechtlich nicht ausreichend legitimiert ist. Daraufhin hatte der damalige Bundesgesundheits­minister Hermann Gröhe (CDU) drei Gutachten in Auftrag zu geben.

may/bee

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