Politik

FDP fordert Veröffentlichung von G-BA-Gutachten

  • Mittwoch, 11. April 2018
/G-BA
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Berlin – Aus der FDP-Bundestagsfraktion wird die Forderung nach der Veröffentlichung von drei Rechtsgutachten zum Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) laut. Der Parlamentarier Andrew Ullmann hatte sich in einer Parlamentarischen Anfrage beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) erkundigt, wann das Ministerium die seit Dezember 2017 vorliegenden Gutachten veröffentlichen werde.

Antwort aus dem Ministerium: „Die Prüfung der in den Gutachten behandelten Fragestellungen und weiterführende Entscheidungen vor dem Hintergrund der Ergebnisse dieser Prüfung obliegen der Bundesregierung“, schreibt der parlamentarische Staatssekretär im BMG, Thomas Gebhart. Auf die Frage, zu welchen Erkenntnissen die noch unveröffentlichten Gutachten kommen, antwortet er: „Die im Auftrag des BMG erstellten Gutachten spiegeln die Bandbreite der in den Rechtswissenschaften vertretenen Positionen hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Legitimation des G-BA wider.“ Daher seien die Gutachter „zu verschiedenen Ergebnissen gekommen.“

Unverzüglich Veröffentlichung angemahnt

Der Bundestagsabgeordnete Ullmann will dies so nicht stehen lassen. „Die Gutachten müssen unverzüglich und vollständig dem Deutschen Bundestag zur Verfügung gestellt werden.“ In der Mitteilung schreibt er weiter: „Die Gutachten als Staatsgeheimnis zu behandeln, ist eine Frechheit gegenüber dem Parlament.“

Man solle öffentlich diskutieren, „nicht im Hinterzimmer im Gesundheitsministerium“. Er vermutet auch, dass die Bundesregierung bei den Gutachten „mauert“. „Diese Beantwortungstaktik kann nur bedeuten, dass die Ergebnisse der Gutachten eine nicht zufriedenstellende Rechtslage offenbart haben und die Bundesregierung damit nicht umzugehen weiß.“

Hintergrund der Aufträge für die Rechtsgutachten ist ein Beschluss des Bundes­verfassungsgerichts vom November 2015. In den Ausführungen wurde Zweifel angedeutet, dass der G-BA möglicherweise für einige Beschlüsse verfassungsrechtlich nicht ausreichend legitimiert ist. Daraufhin hatte sich der damalige Bundesgesundheits­minister Hermann Gröhe (CDU) dazu entschlossen, drei Gutachten in Auftrag zu geben.

Beobachter hatten schon bei der Erstellung der Gutachten gemutmaßt, dass bei drei Ausarbeitungen auch drei unterschiedliche Meinungen herauskommen werden. Auch durch die Beauftragung der einzelnen Rechtswissenschaftler und deren Institute – konkret Ulrich Gassner (Augsburg), Thomas Kingreen (Regensburg), Winfried Kluth (Halle-Wittenberg) – hätte man dies schon ablesen können, so Experten.

Im Koalitionsvertrag sind die zu dem Zeitpunkt vorliegenden Erkenntnisse aus den Gutachten offenbar nicht eingeflossen. Im Text ist von einer grundlegenden Reform nichts zu lesen. Hier heißt es nur, dass Verfahren beschleunigt und die Vertreter der Länder mehr Rechte bei den Beschlüssen zur Qualitätssicherung und Bedarfsplanung bekommen.

bee

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