G-BA leitet Mindestmengenverfahren für Chirurgie bei Ösophagusatresie ein

Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute einstimmig die Einleitung eines Beratungsverfahrens zur Festlegung einer Mindestmenge für die korrigierende Chirurgie bei Ösophagusatresie beschlossen.
Das Plenum entschied auf Grundlage eines Antrags des GKV-Spitzenverbandes über die Einleitung des Beratungsverfahrens. Die Ösophagusatresie umfasst eine Gruppe seltener Fehlbildungen mit unterbrochener oder verengter Kontinuität der Speiseröhre.
Martin Danner, Sprecher der Patientenvertretung beim Gemeinsamen Bundesausschuss, betonte, man begrüße die Einleitung des Verfahrens. Er unterstrich, dass dies insbesondere auch von den betroffenen Patientengruppen sehr stark gewünscht werde.
„Es ist wirklich ein wichtiger Schritt, zu dieser hochkomplizierten Operation, welche zu einem sehr frühen Zeitpunkt bei den Kleinsten der Kleinen stattfinden muss, qualitätssichernde Maßnahmen eingeleitet werden“, sagte Sonja Optendrenk, unparteiische Vorsitzende des G-BA.
Zum Hintergrund: Die Mindestmengenregelungen des G-BA legen für ausgewählte planbare stationäre Leistungen, bei denen die Qualität des Behandlungsergebnisses von der Menge der erbrachten Leistungen abhängt, die Höhe der jeweiligen jährlichen Mindestmenge je Ärztin und Arzt und/oder je Standort eines Krankenhauses fest.
Die anrechenbaren stationären Behandlungsfälle sind unter anderem anhand von Operationen- und Prozedurenschlüsseln (OPS-Codes) im Mindestmengenkatalog gelistet.
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