G-BA listet erste Wirkstoffe für Substitutionsausschluss
Berlin – Künftig dürfen Apotheker verschriebene Medikamente nicht mehr ohne weiteres durch preisgünstigere oder rabattierte Präparate ersetzen. Laut der vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) veröffentlichten Substitutionsausschlussliste sollen die Wirkstoffe Betaacetyldigoxin, Ciclosporin, Digitoxin, Digoxin, Levothyroxin-Natrium, Levothyroxin-Natrium und Kaliumjodid, Phenytoin und Tacrolimus künftig auch dann von einem Austausch ausgeschlossen werden, wenn der Arzt das Aut-idem-Feld nicht angekreuzt hat.
„Die Festlegung, welche Arzneimittel nicht ausgetauscht werden dürfen, dient der Verbesserung der Therapiesicherheit der Patienten“, unterstrich Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA. In den nächsten Monaten wird der G-BA über weitere Wirkstoffe beraten, die gegebenenfalls ebenfalls in die Substitutionsausschlussliste aufgenommen werden sollen. „Hierzu zählen Antikonvulsiva, Opioidanalgetika mit verzögerter Wirkstofffreisetzung sowie Inhalativa zur Behandlung von Asthma bronchiale/COPD und Dermatika zur Behandlung der Psoriasis“, so der G-BA-Chef.
Entscheidungsgrundlage für den Substitutionsausschluss bildet ein vom G-BA definierter Katalog von Beurteilungskriterien. Demnach muss es sich beispielsweise um einen Wirkstoff mit einer engen therapeutischen Breite handeln, dessen Austausch klinische Beeinträchtigungen haben könnte. Der Beschluss des G-BA zu den acht Wirkstoffen wird nun dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt, anschließend im Bundesanzeiger veröffentlicht und in Kraft gesetzt.
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