G-BA will sich mit Konzepten zur Akutschmerzmanagement nach Operationen befassen

Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) will sich mit Konzepten zum Akutschmerzmanagement befassen. Das hat das Gremium gestern auf Antrag der Patientenvertretung entschieden. Ziel sei es, ein Akutschmerzmanagement verpflichtend einzuführen, teilten die Patientenvertreter mit.
Trotz der großen Bedeutung einer guten Versorgung bei akuten Schmerzen würden im Qualitätsmanagement der Krankenhäuser und ambulanten Einrichtungen Konzepte zum Schmerzmanagement nur unzureichend umgesetzt, begründeten die Patientenvertreter in einer Mitteilung. Das gehe „mit einem hohen Leidensdruck“ für Patienten einher und könne dazu führen, dass Schmerzen chronisch würden.
Akutschmerzdienste, die aus qualifizierten Pflegekräften und Ärzten bestehen, führten nachweisbar zu einer Verbesserung der Behandlungsqualität in der Schmerztherapie.
Allerdings existierten diese in unterschiedlicher Form nur in etwas mehr als der Hälfte aller deutschen Krankenhäuser. „Dabei werden minimale Qualitätskriterien für einen Akutschmerzdienst bislang nicht einmal von der Hälfte der Dienste erfüllt“, kritisieren die Patientenvertreter.
Sie setzten sich dafür ein, dass Festlegungen zur verpflichtenden Einführung und Umsetzung von Konzepten zum Akutschmerzmanagement möglichst noch 2020 beschlossen werden. Sie mahnen zudem an, die Umsetzung durch Patientenbefragungen zu überprüfen.
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