Ärzteschaft

G-BA zieht Hepa­titis-B-Screening vor

  • Freitag, 21. April 2023
/ sp4764, stock.adobe.com
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Berlin – Das Screening auf eine Hepatitis-B-Virusinfektion in der Schwangerenvorsorge wird vorgezogen. Eine entsprechende Änderung in den Mutterschafts-Richtlinien hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) jetzt beschlossen.

Demnach soll der Test so früh wie möglich nach Feststellen der Schwangerschaft im Rahmen der ersten sero­logischen Untersuchungen stattfinden. So könne dann schnell – falls erforderlich – eine Therapie beginnen. Nicht geimpften Schwangeren mit einem erhöhten Ansteckungsrisiko soll zudem eine Impfung empfohlen werden.

Bislang wurde ein Test auf Hepatitis B erst in der 32. - 40. Schwangerschaftswoche durchgeführt. War er positiv, wurde das Neugeborene sofort nach der Geburt aktiv/passiv immunisiert.

Anlass zu der Änderung gaben laut G-BA neuere Forschungsergebnisse. Diese hätten gezeigt, dass nicht erst bei der Geburt selbst, sondern bereits im Mutterleib ein Übertragungsrisiko bestehe, das zudem bei hoher Viruslast der Mutter steige.

Deshalb empfiehlt auch die aktuelle S3-Leitlinie „Hepatitis-B-Virusinfektion – Prophylaxe, Diagnostik und The­ra­pie“ vom Juni 2021 das Screening auf Hepatitis-B zu Beginn der Schwangerschaft. Mit der jetzt beschlossenen Änderung passte der G-BA seine Mutterschafts-Richtlinien an die aktuelle S3-Leitlinie an.

Sollte der Text eine Hepatitis-B-Virusinfektion der Mutter nachweisen, kann nun sofort nach Beendigung des ersten Trimenon und idealerweise vor der 28. Schwangerschaftswoche eine antivirale Therapie durchgeführt werden.

Dem G-BA zufolge verringere sich dadurch die Gefahr einer Übertragung auf das Kind signifikant. Ist die Schwangere beispielsweise durch eine Impfung immun, entfällt die serologische Untersuchung zu Beginn der Schwangerschaft.

Der Beschluss des G-BA ist noch nicht in Kraft. Dies erfolgt erst nach Nichtbeanstandung durch das Bundes­ministerium für Gesundheit und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.

hil/sb

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