Ärzteschaft

Gassen kritisiert Forderungen nach befristeter Zulassung für Ärzte

  • Freitag, 22. August 2014

Berlin – Als niederlassungsfeindlich hat der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, Forderungen des GKV-Spitzenverbandes bezeichnet, Zulassungen langfristig nur noch auf Zeit zu erteilen. Wenn Zulassungen nur noch befristet vergeben würden, könne niemand erwarten, dass sich irgendwo über­haupt noch ein Arzt niederlasse, sagte Gassen in einem Video-Interview der KBV.

Gassen wies auf das große finanzielle Risiko hin, dass Ärzte mit dem Aufbau einer Praxis eingehen. Den Ärzten dann nach drei, fünf oder auch sieben Jahren sagen zu wollen, jetzt könnten sie wieder gehen, sei eine Zumutung, kritisierte er. Hinzu komme, dass sich die hohen Investitionskosten in einem so kurzen Zeitraum nicht amortisieren könnten.

Der GKV-Spitzenverband hatte bereits Ende 2013 in einem Positionspapier zu Reformen bei Sicherstellung und Vergütung auch für befristete Zulassungen plädiert. In dem Reformpapier heißt es, es müsse „möglich sein, die Zulassung mit konkreten Versorgungsaufträgen zu verbinden und damit eine qualitative Ausrichtung des Versorgungsangebotes vorzugeben. Daneben müssen Versorgungsaufträge nach Beendigung einer Zulassung inhaltlich angepasst werden können, wenn dies für die Versorgung der Patienten erforderlich ist.“

Zeitliche Befristungen von Zulassungen spielen auch eine Rolle in einem neuen Konzept der Arztsitzvergabe, das der Vorstandsvorsitzende der KV Brandenburg, Hans-Joachim Helming, Anfang der Woche vorgestellt hat. In seinem Modell einer sogenannten versorgungs­auftragsbasierten Arztsitzvergabe würde der Versorgungsbedarf der Bevölkerung im auszuschreibenden Gebiet so realistisch wie möglich inhaltlich beschrieben, und zwar auch im Hinblick auf die Anforderungen der folgenden zehn bis zwanzig Jahre.

Möglicherweise, so Helmings Erwartung, würden sich bei einem solchen Ansatz der Bedarfsplanung junge Ärztinnen und Ärzte auch eher als heute dafür entscheiden, die ambulante Versorgung in dünn besiedelten Regionen mit alter Bevölkerung in einer eigenen Praxis zu übernehmen.

Grundsätzlich sind bei dieser Form der Ausschreibung auch zeitliche Befristungen denkbar. Sie sollten nach Auffassung des Brandenburger KV-Vorstands allerdings dazu dienen, Ärzte überhaupt für eine Niederlassung in solchen Gegenden zu motivieren, nicht aber dazu, eine formal festgestellte Überversorgung  an anderer Stelle abzubauen. Aus den Vorschlägen Helmings lässt sich zudem ableiten, dass die Krankenkassen eine solche befristete Versorgung entsprechend besser honorieren müssten.

Rie

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