Ärzteschaft

Gastroenterologen drängen auf Einladungsverfahren zur Darmkrebsvorsorge

  • Montag, 28. Oktober 2013

Berlin – Ein schriftliches Einladungsverfahren trägt dazu bei, dass anspruchsberechtigte Versicherte ab dem 55. Lebensjahr eher am Darmkrebsscreening teilnehmen. „Vor allem die als Vorsorgemuffel verdächtigten Männer reagierten sehr gut auf die schriftliche Ansprache“, berichtet der Berufsverband der niedergelassenen Gastroenterologen (bng) auf Basis von Erfahrungen des „Aktionsbündnisses Darmkrebs“. Knapp 60 Betriebskrankenkassen haben im Rahmen des Bündnisses ihre Versicherten über die Darmkrebsvorsorge informiert. Dabei habe sich gezeigt, dass schriftliches Einladen die Teilnahmerate deutlich steigere.

„Darmkrebs kann durch eine Darmspiegelung verhindert werden. Deshalb ist die Motiva­tion zur Teilnahme an den Vorsorgeangeboten der gesetzlichen Krankenkassen so wichtig“, sagte Arno Theilmeier vom bng.

Trotzdem lasse das im Rahmen des Nationalen Krebsplans auf den Weg gebrachte Einladungsverfahren zur Darmkrebsvorsorge auf sich warten, kritisierte der Berufs­verband. „Im Interesse der Bemühungen, die Sterberate von bundesweit jährlich rund 26.000 Darmkrebserkrankten zu reduzieren, wäre es sehr wünschenswert, wenn die Einführung des Einladungsverfahrens deutlich vor der vom Gesetzgeber eingeräumten Frist bis 2016 umgesetzt werden könnte“; betonte Theilmeier.

hil

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