Geburten: Ärzte und Hebammen wollen Ausnahme für Väter

Berlin – Der Deutsche Hebammenverband (DHV) und der Deutsche Ärztinnenbund (DÄB) haben eine bundesweite und transparente Ausnahmeregelung für Begleitpersonen im Kreißsaal gefordert. Eine Frau zur Geburt zu begleiten und ihr beizustehen, sei von einem Besuch bei einer kranken oder pflegebedürftigen Person klar zu unterscheiden, so die Argumentation der Verbände.
„Eine Geburt ist für die ganze Familie ein existenzielles Ereignis“, sagte DHV-Präsidentin Ulrike Geppert-Orthofer. Die Familie sei eine Einheit, deren Trennung während und nach der Geburt weitreichende Folgen für die Familienbindung und Familiengesundheit habe.
Deshalb haben die Verbände eindringlich appelliert, für Väter oder eine andere Begleitperson für die Geburt eine Ausnahmereglung zu finden, die einerseits die Begleitung ermöglicht, andererseits den Infektionsschutz im Auge behält.
„Ist die Begleitperson nicht augenscheinlich mit Corona infiziert, überwiegt der Nutzen der Begleitung das minimale Risiko einer Infektion von ärztlichem und Pflegepersonal“, sagte DÄB-Präsidentin Christiane Groß. Bundesländer wie Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin gingen hier bereits mit gutem Vorbild und einer landesweit einheitlichen Ausnahmeregelung voran.
Den Verbänden zufolge kann das Verbot von Begleitpersonen in einzelnen Kliniken darüber hinaus gravierende Folgen haben für die umliegenden Kliniken, die eine Begleitperson zulassen.
Das Wechseln zu diesen Kliniken verschärfe die Versorgungssituation in diesen Häusern und führe dort zu Mehrbelastung der Teams aus Hebammen, Ärzten und Stationspersonal.
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