COVID-19: Hebammen können Schwangere und Mütter auch online betreuen

Karlsruhe – Wie Ärzte und Heilmittelerbringer können auch Hebammen in der Corona-Pandemie Schwangere und Mütter per Videosprechstunde betreuen. Darauf hat der Deutsche Hebammenverband hingewiesen. „Die Hebammenverbände und der GKV-Spitzenverband haben in der Corona-Pandemie schnelle Lösungen gefunden“, teilte der Verband mit.
So seien die „Individuelle Basisdatenerhebung und Leistungsauskunft als ambulante hebammenhilfliche Leistung“, das „Individuelle Vorgespräch über Fragen der Schwangerschaft und Geburt als ambulante hebammenhilfliche Leistung“ und das „Spezifische Aufklärungsgespräch zum gewählten Geburtsort als ambulante hebammenhilfliche Leistung“ künftig auch per Telefon oder per Videotelefonie möglich.
Gleiches gelte für „Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden oder bei Wehen für jede angefangene 30 Minuten“ und anderen Beratungsleistungen.
Das verwendete Kommunikationsmedium muss laut der Vereinbarung des Verbandes mit den Kassen eine synchrone Kommunikation zwischen Hebamme und Versicherter in Echtzeit über Telefon, „vorrangig jedoch Videotelefonie“ ermöglichen. Der Versicherten dürfen keine zusätzlichen Kosten (Software- oder Nutzungskosten) entstehen.
„Trotzdem möchten wir darauf hinweisen, dass die übliche Leistungserbringung damit keinesfalls zwingend ausgesetzt ist. Wer die Betreuung wie üblich erbringen kann, darf das auch tun und richtet sich nach den bekannten Abrechnungsregeln“, informiert der Verband.
„Voraussichtlich über eine dreiviertel Million Geburten werden meine Kolleginnen in diesem Jahr in Deutschland betreuen“, sagte Ulrike Geppert-Orthofer, Präsidentin des Deutschen Hebammenverbandes. Die Hebammen sollten künftig bei Entscheidungen stärker einbezogen werden – in der Politik, in den Gesundheitsämtern und in den Kliniken“, so Geppert-Orthofer. Es sei „absolut unverständlich, dass wir nicht überall dort mitbedacht werden, wo es um die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung geht“, kritisierte sie.
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