Gefängnisstrafen für Verkauf von wirkungslosen Krebsmitteln

Ingolstadt – Wegen des Verkaufs eines völlig wirkungslosen Krebsmittels an schwer kranke Patienten hat das Landgericht Ingolstadt heute eine Heilpraktikerin und den Anbieter des Mittels zu Gefängnisstrafen verurteilt. Die Frau bekam wegen Betrugs und weiterer Straftaten eine dreijährige Haftstrafe, den Mann verurteilte die Strafkammer zu insgesamt sechs Jahren und neun Monaten.
Wie der Vorsitzende Richter Konrad Kliegl betonte, haben die Patienten bis zu 6.000 Euro für das angebliche Wundermittel gezahlt. Es sei den Patienten vorgegaukelt geworden, dass mit dem Präparat binnen kurzer Zeit Krebs geheilt werden könne und es sich um ein richtiges Arzneimittel handele. Tatsächlich war das Mittel nicht als solches zugelassen. Die Versprechungen seien „falsch beziehungsweise frei erfunden“ gewesen, betonte der Richter.
Das Verfahren lief zwei Jahre lang. Es ist laut Kliegl der bisher längste Prozess des Ingolstädter Landgerichts gewesen. Es mussten immer wieder neue Verhandlungstage geplant werden, ursprünglich sollte schon im Februar 2022 das Urteil gesprochen werden. Der Richter warf den Verteidigern vor, dass sie durch unnötige Anträge das Verfahren verzögert hätten. Die Anwälte der beiden Angeklagten hatten Freisprüche für ihre Mandanten verlangt.
Der Fall des Krebsmittels wurde vor dem Prozess durch Berichte von „Stern TV“ auf RTL bekannt. Ein renommierter Arzneimittelforscher der Universität Bremen bezeichnete in einem der Fernsehbeiträge den Verkauf des teuren Präparats als „Geschäftemacherei“ mit dem Leiden der Patienten (Az. 1 KLs 42 Js 9059/19).
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