Gegen Genitalverstümmelung keine neuen Gesetze nötig
Berlin – Die Bundesregierung sieht beim Thema Genitalverstümmelung keinen „gesetzgeberischer Handlungsbedarf“. Sie sei nach geltendem Recht bereits strafbar, betont die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion. Die Genitalverstümmelung stelle eine vorsätzliche oder gefährliche Köperverletzung mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs dar. Ob zusätzlich der Tatbestand der Misshandlung von Schutzbefohlenen erfüllt sei, hänge von den Umständen des Einzelfalls ab, ebenso ob eine schwere Köperverletzung wegen Verlustes der Fortpflanzungsfähigkeit vorliege.
Der Bundesregierung verfügt nach eigenen Angaben über keine „eigenen gesicherten empirischen Erkenntnisse beziehungsweise Daten“, wie viele in Deutschland lebende Frauen und Mädchen derzeit von Genitalverstümmelung betroffen sind und verweist daher auf Zahlen der Bundesärztekammer. Danach leben in Deutschland rund 18.000 Frauen mit Genitalverstümmelung, 5.000 weitere seien gefährdet.
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