Gelenkersatz: Bei einer Infektion kann die Prothese nicht immer erhalten bleiben

Köln – Infektionen aufgrund eines Gelenkersatzes sind prozentual eher selten. Aufgrund der steigenden Zahl der Prothesen erhöht sich jedoch die absolute Zahl der Komplikationen. Leitlinien beruhen derzeit vor allem auf Expertenmeinungen, da aussagekräftige Studien fehlen. An welche Regeln sich Ärzte bei der Behandlung von Gelenkinfektionen halten sollten, fassen Orthopäden und Chirurgen vom Universitätsklinikum Köln in einer Übersichtsarbeit im Deutschen Ärzteblatt zusammen (Dtsch Arztebl Int 2017; 114(20): 347–53).
Je nach Ort des Gelenkersatzes variiert das Risiko für eine Infektion. Das höchste Risiko mit etwa 15 Prozent tragen Patienten, die eine Mega-/Tumorendoprothese erhalten. Bei Ellenbogen-Prothesen liegt das Infektionsrisiko bei bis zu neun Prozent, bei Hüft-, Knie- und Schulter-Kunstgelenken treten Infektionen bei maximal einem Prozent der Patienten auf. Kommt es zu einer Revision der Totalendoprothese (TEP), steigt das Risiko weiter an – bei der Hüft-TEP auf bis zu fünf Prozent.
Typische Entzündungszeichen verraten meist die akuten Gelenkinfektionen. Schwieriger wird es bei chronischen Infektionen, die durch weniger virulente Bakterien verursacht werden. Typische Entzündungszeichen wie Schwellungen oder Rötungen können hier gänzlich fehlen, warnen die Autoren. Stattdessen sollten Ärzte bei Patienten hellhörig werden, wenn das Kunstgelenk nachhaltig schmerzt und sich das Implantat lockert. Nur bei einem schnellen Therapiebeginn und einer kurzen Symptomdauer kann die Prothese in 35 bis 90 Prozent der Fälle erhalten bleiben.
Prothese erhalten oder wechseln?
Nicht immer ist ein prothesenerhaltender Therapieversuch gerechtfertigt, wenn eine perioperative Infektion diagnostiziert wurde. Sobald eines der folgenden Kriterien nicht erfüllt ist, empfehlen die Leitlinien, die Prothese zu wechseln: 1) Die Infektionssymptome zeigen sich in weniger als drei Wochen. 2) Die Weichgewebeteile sind intakt, es sind keine Fisteln vorhanden. 3) Das Implantat sitzt fest. 4) Der Erreger ist bekannt und ein Antibiotikum mit Biofilmwirkung vorhanden. Nur wenn alle vier Kriterien zutreffen, sei es hingegen gerechtfertigt, dass der Arzt versucht, die infizierte Prothese mittels Debridement und Wechsel der Kunststoffteile mit anschließender antibiotischer Therapie zu erhalten.
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