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Gematik-Umbau laut Gutachten kartell- und vergaberechtlich problematisch

  • Donnerstag, 24. September 2026
/todja, stock.adobe.com
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Berlin – Künftig soll die Gematik große Teile der Telematikinfrastruktur (TI) zentral ausschreiben, bereitstellen und gegebenenfalls selbst oder durch Dritte betreiben können. Dies sieht der Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) kritisch – unter anderem fehle es an belastbarer Evidenz dafür, dass dieses Modell tatsächlich zu mehr Betriebsstabilität führt.

Der Verband warnt vor der Schaffung technischer und organisatorischer Abhängigkeiten, bevor nachgewiesen ist, dass die angestrebte Zielarchitektur den von der Politik angestrebten Stabilitätsgewinn für die TI bringt. „Bestehende Zulassungs- und Spezifikationsanforderungen könnten konsequenter durchgesetzt, die Eingriffs- und Überwachungsmöglichkeiten der Gematik gestärkt und weitere Maßnahmen zur Qualitätssicherung genutzt werden“, zeigt der bvitg alternative Optionen auf.

Laut einem vom bvitg in Auftrag gegebenen juristischen Gutachten der Wirtschaftskanzlei Taylor Wessing wäre der geplante Wechsel vom Zulassungs- hin zu einem weitreichenden Beauftragungsmodell – und die damit verbundene Zentralisierung wesentlicher Backend-Funktionen – aus kartell- und vergaberechtlicher Sicht hochproblematisch.

Diese kartell- und vergaberechtlichen Risiken könnten, so heißt es in dem Gutachten, unter anderem zur Unwirksamkeit von durchgeführten Vergabeverfahren oder abgeschlossenen Verträgen führen.

„Sie können Schadensersatzansprüche beteiligter Unternehmen begründen oder eine erneute Vergabe erforderlich machen. Dies kann zu erheblichen Verzögerungen in der Beschaffung sowie zu Einschränkungen bei der Nutzung der Telematikinfrastruktur führen.“ Die angestrebte Erhöhung der Betriebsstabilität sei durch die vorgesehenen Änderungen daher hochgradig gefährdet.

Gleichzeitig drohten große Ausschreibungslose, langfristige Bindungen und die enge Kopplung von Backend und zentraler Plattform den Wettbewerb einzuschränken und insbesondere kleineren und mittleren Anbietern den Zugang zu erschweren.

aha

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