Ärzteschaft

Verfahren zur elektronischen Ersatzbescheinigung teilweise ausgesetzt

  • Freitag, 16. Mai 2025
/Tyler Olson, stock.adobe.com
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Berlin – Das Verfahren zur elektronischen Ersatzbescheinigung wurde Informationen der Gematik zufolge vorübergehend teilweise ausgesetzt. Darauf wies gestern die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hin.

Praxen könnten deshalb den elektronischen Versicherungsnachweis zurzeit nicht bei Krankenkassen anfordern, so die KBV. Allerdings könnten Versicherte die Ersatzbescheinigung weiterhin über ihre Krankenkassen-App an ihre Praxis übermitteln lassen – sofern die Praxis das Verfahren bereits nutzt.

Das Verfahren der elektronischen Ersatzbescheinigung war erst vergangenes Jahr eingeführt worden. So sollte das Verfahren für Praxen und Krankenkassen vereinfacht werden, wenn die elektronische Gesundheitskarte (eGK) nicht eingelesen werden kann oder ein Patient sie vergessen hat. Der Datenaustausch lief via KIM-Dienst direkt zwischen Praxis und Krankenkasse.

Die Gematik prüft nach Angaben der KBV momentan Maßnahmen, um den vollständigen Betrieb des Verfahrens wiederaufzunehmen. Hintergrund ist eine Schwachstelle, die der Chaos Computer Club an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gemeldet hatte.

EB/aha

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