Ärzteschaft

Gemeinsamer Bundesausschuss erleichtert Bildung von ASV-Teams

  • Montag, 26. August 2024
/Ngampol, stock.adobe.com
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Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Regeln für die Gründung von Teams der ambulan­ten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) gelockert.

Anders als bislang müssen Fachärzte, die nur bei Bedarf zum ASV-Team hinzugezogen werden, ihren Standort nicht mehr maximal 30 Fahrminuten zum Kernteam haben. Sie dürfen künftig auch weiter entfernt sein.

Die Streichung dieser 30-Minuten-Regel soll den Aufbau von ASV-Teams vor allem in ländlichen Regionen er­leichtern. Der G-BA vermutet, dass die Regel die Bildung von ASV-Teams in einigen Flächenländern beeinflusst haben könnte, vor allem, wenn seltene Subspezialisierungen mit einbezogen waren.

Mit dem jetzt in Kraft getretenen Beschluss hat der G-BA noch eine Reihe weiterer redaktioneller Klar­stellun­gen und Änderungen vorgenommen. Dazu zählt zum Beispiel eine niedrigere arztbezogene Mindestmenge in den onkologischen Anlagen. Diese wurden entsprechend der Onkologie-Vereinbarung angepasst.

Außerdem können die Facharztgruppen Allgemeinchirurgie oder Viszeralchirurgie nun in der ASV Knochen- und Weichteiltumoren als Teamleitung tätig sein.

hil

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