Gemeinsamer Bundesausschuss erleichtert Bildung von ASV-Teams

Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Regeln für die Gründung von Teams der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) gelockert.
Anders als bislang müssen Fachärzte, die nur bei Bedarf zum ASV-Team hinzugezogen werden, ihren Standort nicht mehr maximal 30 Fahrminuten zum Kernteam haben. Sie dürfen künftig auch weiter entfernt sein.
Die Streichung dieser 30-Minuten-Regel soll den Aufbau von ASV-Teams vor allem in ländlichen Regionen erleichtern. Der G-BA vermutet, dass die Regel die Bildung von ASV-Teams in einigen Flächenländern beeinflusst haben könnte, vor allem, wenn seltene Subspezialisierungen mit einbezogen waren.
Mit dem jetzt in Kraft getretenen Beschluss hat der G-BA noch eine Reihe weiterer redaktioneller Klarstellungen und Änderungen vorgenommen. Dazu zählt zum Beispiel eine niedrigere arztbezogene Mindestmenge in den onkologischen Anlagen. Diese wurden entsprechend der Onkologie-Vereinbarung angepasst.
Außerdem können die Facharztgruppen Allgemeinchirurgie oder Viszeralchirurgie nun in der ASV Knochen- und Weichteiltumoren als Teamleitung tätig sein.
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