Epilepsie und Augentumoren: Anmeldung für ASV-Teams möglich

Berlin – In der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) können sich jetzt Behandlungsteams anmelden, um Patienten mit Epilepsie interdisziplinär zu versorgen. Auch die ASV-Vorgaben zu Augentumoren sind in Kraft. Darauf macht die Kassenärztliche Bundesverenigung (KBV) aufmerksam.
Sie betonte, die Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) seien am 8. Mai in Kraft getreten. Damit sei der Startschuss für Ärztinnen und Ärzte gefallen, ihre ASV-Teilnahme beim jeweiligen erweiterten Landesausschuss anzuzeigen. Anschließend könnten die Teams Patienten mit Epilepsie beziehungsweise Augentumoren in der ASV behandeln.
Die ASV ist ein Versorgungsbereich für Menschen, die an einer seltenen oder schweren Erkrankung mit besonderem Krankheitsverlauf leiden. Interdisziplinäre Teams aus Praxis- und Klinikärzten übernehmen die ambulante hochspezialisierte Behandlung.
Alle Details – etwa zur Zusammensetzung des ASV-Teams, zur Patientengruppe und zum Behandlungsumfang – legt der G-BA in den Anlagen zur ASV-Richtlinie fest. Die KBV stellt sie auf einer Internetseite zur ASV-Indikation Epilepsie und auf einer Internetseite zu Augentumoren übersichtlich dar.
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