Gendiagnostik: Neues Kodierungssystem ab Mitte 2025

Berlin – Für die Kodierung von human- und tumorgenetischen Leistungen wird Mitte 2025 ein neues Kodierungssystem eingeführt. Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) betont, ist die Abrechnung von entsprechenden Leistungen, die vor dem 1. Juli 2025 durchgeführt werden, sichergestellt.
Statt der bisherigen Kodes verwenden Humangenetiker und Pathologen ab 1. Juli 2025 Gensymbole des Human Gene Nomenclature Committee (HGNC). Das hat der Bewertungsausschuss beschlossen und den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) entsprechend angepasst.
Die neuen Gensymbole des HGNC kommen erstmals mit der Abrechnung für das dritte Quartal 2025 zum Einsatz. Das heißt: Für die von der Kennzeichnungspflicht betroffenen human- und tumorgenetischen Untersuchungen in den EBM-Abschnitten 11.4 und 19.4, die Ärzte ab 1. Juli 2025 durchführen, verwenden sie dann HGNC-Gensymbole.
Diese neuen Regelungen gelten auch für Leistungen, die sie vor dem 1. Juli durchgeführt haben, aber erst mit der Abrechnung für das dritte Quartal abrechnen.
Die Abrechnungsprozesse human- und tumorgenetischer Leistungen, die vor dem 1. Juli 2025 durchgeführt und mit bisherigen Kodes gekennzeichnet werden, sind laut KBV auch im dritten Quartal oder später gewährleistet. Die Voraussetzungen dafür habe man mit der Johns-Hopkins-Universität regeln können, obwohl der geltende Lizenzvertrag im Sommer ausläuft.
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