Ärzteschaft

Genitalver­stümmelung: BÄK überarbeitet Empfehlungen zum Umgang mit Patientinnen

  • Freitag, 29. April 2016

Berlin – Die Bundesärztekammer (BÄK) hat ihre Empfehlungen zum Umgang mit Patientinnen nach weiblicher Genitalverstümmelung überarbeitet. Die Neufassung war aufgrund der geänderten Gesetzeslage zum Straftatbestand Genitalverstümmelung, der Präzisierung der vier Formen von Genitalverstümmelung durch die WHO sowie aufgrund der Überarbeitung des Diagnoseschlüssels ICD-10-DE 2016 notwendig geworden.

„Die Genitalverstümmelung von Mädchen und Frauen hat schwerwiegende körperliche und seelische Folgen“, sagte BÄK-Menschenrechtsbeauftragter Ulrich Clever. Die anatomischen Besonderheiten nach Genitalverstümmelung müssten bei Geburt, Operation sowie Wundversorgung funktional, medizinisch und psychotherapeutisch berücksichtigt werden.

Der Flyer informiert über die Formen weiblicher Genitalverstümmelung und die daraus entstehenden Krankheitsbilder. Die BÄK-Empfehlungen enthalten zudem Hinweise zur Rechtslage, zu präventiven Maßnahmen sowie Informationen für behandelnde Ärzte zum Umgang mit betroffenen Frauen. Eine kultursensible Beratung und Anamnese sei in den Mittelpunkt der Behandlung zu stellen, ohne jedoch die Aufklärung über die Rechtslage zu vernachlässigen, so Clever.

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