Geplante Erhöhung der Alkohol- und Tabaksteuer fällt Vertragsärzten zu gering aus

Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) drängt darauf, die Genusssteuern für Tabak- und Alkoholprodukte stärker zu erhöhen als bislang von der Politik geplant.
„Die angedachten Erhöhungen fallen zu gering aus, um deutlich spürbare präventive Wirkungen in der Bevölkerung beim Konsum von Genussmitteln zu entfalten“, hieß es jetzt aus der KBV. Sie fordert 20 Euro pro Packung Zigaretten.
Die Bundesregierung plant derzeit eine schrittweise Erhöhung der Tabaksteuer. Der derzeit bis 2030 angestrebte durchschnittliche Packungspreis soll 11,40 Euro betragen. Auch die Alkoholsteuer soll steigen – um etwa 20 Prozent. Bei Bier und Wein soll es demnach keine Veränderung geben.
Neben einer stärkeren Erhöhung der Steuern als bislang vorgesehen ist der KBV auch die Verwendung der Mittel wichtig. „Um präventive und gesundheitsförderliche Effekte für die Bevölkerung zu verstärken, sollte zudem zusätzlich geregelt werden, dass die durch die Erhöhungen erzielten Steuer-Mehreinnahmen für Ausgaben in Prävention, Gesundheitsförderung und die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung verwendet werden“, hieß es aus der KBV.
Die Ärzteorganisation weist daraufhin, dass durch den im parlamentarischen Verfahren befindlichen Entwurf eines GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes durch verringerte Bundeszuschüsse insgesamt 4,75 Milliarden Euro bis zum Jahr 2030 entzogen werden sollen.
„Der Staat zieht sich somit maßgeblich und dauerhaft aus seiner finanziellen Verantwortung zurück. Insbesondere bei der Finanzierung von versicherungsfremden Leistungen im Gesundheitsfonds erfolgt keine ausreichende Gegenfinanzierung aus Steuermitteln“, kritisiert die KBV.
Der Staat nutze damit faktisch die Beitragsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung zur Deckung von Haushaltslücken im Bundeshaushalt und als Ersatzfinanzierung für versicherungsfremde Leistungen, so die Kritik. „Die durch die avisierten Steuererhöhungen erzielten Mehreinnahmen sollten daher mindestens zum Ausgleich des stark gekürzten Bundeszuschusses verwendet werden“, fordert die KBV.
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