Gepulste UV-Strahlung für die Haut wohl nicht schädlicher als kontinuierliche UV-Bestrahlung

Dortmund – Immer mehr Beschäftigte sind durch neue Technologien einer gepulsten inkohärenten UV-Strahlung ausgesetzt. Ihr Schädigungspotenzial für die Haut hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) untersucht.
„Die Ergebnisse legen den vorläufigen Schluss nahe, dass der Einsatz gepulster UV-Strahlungsquellen im Arbeitsbereich verglichen mit kontinuierlicher UV-Bestrahlung nicht zu einer höheren Schadensinduktion führt“, so das Fazit der Wissenschaftler.
Natürliche und künstliche UV-Strahlung können zu ernsthaften Haut- und Augenschäden führen. Kurzfristige Schädigungen zeigen sich beispielsweise in Form von Verbrennungen der Haut. Langfristig können Expositionen mit hohen UV-Strahlungsdosen zu Hautkrebs führen.
Eine gepulste UV-Strahlung wird zum Beispiel beim Härten mit Xenonblitzlampen, beim kontrollierten Erhitzen von Materialien oder bei der Desinfektion verwendet.
Die Expositionsgrenzwerte in der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung, deren Einhaltung vor Gefährdungen durch Expositionen gegenüber inkohärenter UV-Strahlung am Arbeitsplatz schützen, beruhen laut BAuA lediglich auf der biologischen Wirkung kontinuierlicher Strahlung.
Die BAuA-Wissenschaftler haben für ihre Studie in Stanzbiopsien menschlicher Haut die Induktion und Lokalisation von DNA-Schäden in der Epidermis untersucht. Außerdem betrachteten sie deren Reparatur sowie den programmierten Abbau geschädigter Zellen bei ansteigenden Dosen von kontinuierlicher wie von gepulster UV-Strahlung.
„Insgesamt sprechen die Daten dafür, dass für den Einsatz gepulster inkohärenter UV-Strahlung am Arbeitsplatz das etablierte Konzept für Expositionsgrenzwerte gültig bleibt“, ziehen die Wissenschaftler ein Fazit der Arbeit.
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