Geriater kritisieren fehlende Berücksichtigung der Altersmedizin in der Gesetzgebung

Schwelm – Altersmediziner haben die geplante Reform des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) kritisiert. Die Deutsche Gesellschaft für Geriatrie (DGG) sieht Besonderheiten in der Versorgung alter Menschen in dem Gesetzesentwurf unzureichend berücksichtigt und hat deshalb das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) aufgefordert, die Gesetzesnovelle entsprechend anzupassen.
Die DGG mahnte unter anderem an, Strukturmerkmale als eigenständiges Prüfkriterium klar zu definieren, Prüfquoten an Fachabteilungen und nicht am Gesamthaus auszurichten sowie den Schlichtungsausschuss zur Klärung strittiger Kodierfragen für medizinische Fachgesellschaften zu öffnen.
Das MDK-Reformgesetz sieht laut DDG beispielsweise vor, dass Kliniken mit einer hohen Zahl beanstandeter Abrechnungen künftig häufiger geprüft werden als andere. Altersmedizinische Abrechnungen würden jedoch durch die Kostenträger überdurchschnittlich oft beanstandet – nicht zuletzt aufgrund langer Liegezeiten der hochbetagten Patienten.
Dies dürfe künftig nicht dazu führen, dass MDK-Prüfer in geriatrischen Kliniken ständig auf der Matte stünden, sagte DGG-Präsident Hans Jürgen Heppner vom Helios Klinikum Schwelm. Vor diesem Hintergrund empfahl er der Politik, bei künftigen Reformen medizinische Fachgesellschaften mit ihrer Expertise von Anfang an einzubinden. „Nur so lassen sich medizinisch sinnvolle Entscheidungen herbeiführen“, so Heppner.
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