Vermischtes

Gericht droht Ministerium Zwangsgeld wegen Presseauskunft an

  • Donnerstag, 25. August 2022
/unBunt, stock.adobe.com
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Köln – Wegen einer ausstehenden Presseauskunft zu Maskenbeschaffungen in der Coronapandemie hat das Verwaltungsgericht Köln dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) ein Zwangsgeld in Höhe von 5.000 Euro angedroht. Das Gericht gab mit der heute veröffentlichten Entscheidung dem Vollstreckungsantrag eines Zeitungsverlags statt (6 M 63/22).

Vorausgegangen war ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster. Das OVG verpflichtete das Gesundheitsministerium Ende Juli mit einem Eilbe­schluss, dem Zeitungsverlag die Frage zu beantworten, „auf wessen Veranlassung im Gesund­heits­ministerium“ eine namentlich benannte Firma lange nach dem Stichtag 30. April 2020 Masken liefern konnte und dafür bezahlt wurde.

Das Ministerium verwies in einer Antwort darauf, dass dies auf Entscheidungen beruhe, die unter anderem von „dem Bundesministerium für Gesundheit unter Wahrung der vorgesehenen Zuständigkeiten im Bundes­ministerium“ getroffen worden seien.

Weil der Zeitungsverlag damit seine Frage nicht beantwortet sah, stellte er beim Verwaltungs­gericht Köln im August einen Vollstreckungsantrag. Das Ministerium indes vertrat in dem Verfahren die Ansicht, die Frage beantwortet zu haben.

Dem folgte das Verwaltungsgericht nicht. Die Auskunft über die verantwortlichen Personen habe das Bundes­gesundheitsministerium bislang mit dem bloßen Verweis auf die Wahrung der vorgesehenen Zuständigkeiten nicht erteilt. Gegen den Beschluss kann Beschwerde am Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.

Ein sogenanntes Open-House-Verfahren sah am Anfang der Pandemie bei der Beschaffung der damals noch raren Masken einen Vertragsschluss mit dem Bund vor, sofern der Verkäufer die geforderten Voraussetzungen erfüllte. Die Ware musste bis zum 30. April 2020 geliefert werden.

dpa

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