Politik

Gericht: Kein Schmerzensgeld vom TÜV wegen Brustimplantaten

  • Donnerstag, 30. Januar 2014

Zweibrücken – Der TÜV Rheinland muss im Rechtsstreit um mangelhafte Brustimplantate kein Schmerzensgeld an eine Frau aus der Vorderpfalz zahlen. Das hat das Oberlandes­gericht Zweibrücken in einem am Donnerstag verkündeten Urteil entschieden. Es bestä­tigte das Urteil der ersten Instanz und wies die Berufung der Klägerin ab. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit wurde jedoch eine Revision vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe zugelassen.

Der Klägerin waren der nach einer Operation zur Krebsvorsorge Implantate der französischen Firma Poly Implant Prothèse (PIP) eingesetzt worden, die unerlaubt mit billigem Industriesilikon gefüllt waren. Der TÜV Rheinland hatte bei PIP die Produktions­prozesse geprüft. Der Firma wurde auf dieser Grundlage das europäische CE-Siegel verliehen.

Die Frau warf der Prüforganisation vor, den Hersteller nicht ausreichend überwacht zu haben. Sie verlangte Schmerzensgeld von ursprünglich 100.000, später 40 000 Euro. Mit ihrem Anliegen war sie in erster Instanz vor dem Landgericht Frankenthal gescheitert.

Keine Beweise für Verletzung der Prüfpflicht
Das Oberlandesgericht Zweibrücken sah keine Beweise dafür, dass der TÜV Rheinland seine Prüfpflichten verletzt habe. Die Prüforganisation habe lediglich das Qualitäts­sicherungssystem des Herstellers überprüfen müssen, jedoch nicht die Beschaffenheit und Qualität der hergestellten Produkte. Der TÜV habe also auch nicht kontrollieren müssen, ob PIP das für Brustimplantate zugelassene Silikon benutzte. Für diese Prüfung seien allein die französischen staatlichen Behörden zuständig gewesen.

Das Führen des CE-Prüfzeichens bedeute noch nicht einmal, dass der Hersteller selbst für Mängel seines Produkts in Garantiehaftung genommen werden könne, hieß es. Daher gelte dies erst recht nicht für einen Dritten wie den TÜV Rheinland, der am Produktionsprozess überhaupt nicht beteiligt gewesen sei. Ein irgendwie geartetes Verschulden des TÜV sei jedenfalls nicht zu erkennen.

Die Implantate waren weltweit Hunderttausenden Frauen eingesetzt worden. Allein in Deutschland sind mehr als 5.000 Frauen betroffen.

Der Skandal flog 2011 auf. Der Gründer von PIP war im Dezember 2013 zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht in Marseille sah es als erwiesen an, dass der Mann auch den TÜV bewusst täuschte. Auch andere Gerichte haben so entschieden. Erst vor kurzem hatte allerdings ein französisches Laiengericht den TÜV Rheinland zu Schaden­ersatzzahlungen an mehr als 1.600 Patientinnen und an Händler verurteilt. Der Fall wird in nächster Instanz erneut verhandelt.

dpa

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