Vermischtes

Gericht: Schulverbot bei fehlender Masern-Impfung ist rechtens

  • Freitag, 13. März 2015

Berlin – Berlins Gesundheitsämter dürfen Schüler ohne Masern-Impfschutz vorüber­gehend vom Unterricht ausschließen. Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht am Freitag (VG 14 L 35.15 und VG L 36.15). Das Verbot, eine Schule zu betreten, zähle zu Schutzmaßnahmen, teilte das Gericht am Freitag mit. Behörden dürften sie zur Verhin­derung übertragbarer Krankheiten wie Masern ergreifen. Allein im Bezirk Tempelhof-Schöneberg seien sechs Schulen von Masern betroffen.

In der Hauptstadt rollt seit Oktober die größte Masernwelle seit 2001. Am Freitag waren beim Landesamt für Gesundheit und Soziales insgesamt 797 Fälle erfasst. Das waren allein seit Montag 75 neue Meldungen.

dpa

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