Gericht weist AOK-Klage wegen Brustimplantaten ab
Nürnberg – Der TÜV Rheinland muss nach einer deutschen Gerichtsentscheidung nicht für Behandlungskosten im Zusammenhang mit Brustimplantaten des französischen Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) aufkommen. Eine entsprechende Klage der AOK Bayern hat am Donnerstag das Landgericht Nürnberg-Fürth abgewiesen, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Die Krankenkasse hatte vom TÜV Rheinland Schadenersatz von 50.000 Euro verlangt. Die AOK Bayern nannte das Urteil nur "schwer nachvollziehbar".
Diese Kosten seien der AOK entstanden, um 27 versicherten Frauen die minderwertigen Brustimplantate wieder zu entnehmen. Der TÜV Rheinland hatte die Produkte sowie das System zur Qualitätssicherung des Herstellers geprüft. Weltweit haben Chirurgen Schätzungen zufolge Hunderttausenden Frauen solche Silikonkissen implantiert, in Deutschland sind mehr als 5.000 Frauen betroffen.
Die AOK Bayern warf dem TÜV Rheinland erneut vor, seine Überwachungs- und Kontrollfunktion im Zusammenhang mit den PIP-Brustimplantaten nicht ausreichend wahrgenommen zu haben. „Patientensicherheit wird in Frankreich offensichtlich deutlich höher bewertet“, sagte der Vorstandsvorsitzende der AOK Bayern, Helmut Platzer. Man prüfe nun, welche weiteren Rechtsmittel gegen die Abweisung der Klage noch zur Verfügung ständen.
In Frankreich war der TÜV Rheinland im vergangenen Jahr von einem Gericht in Toulon verurteilt worden, rund 1.700 Frauen je 3.000 Euro Schadensersatz und 400 Euro Anwaltskosten zu zahlen. Das deutsche Unternehmen hat gegen diese Entscheidung allerdings Berufung eingelegt. Ein Urteil in diesem Verfahren steht noch aus.
Sollte die Auffassung des Nürnberger Gerichts Bestand haben, dann sei „das bestehende Kontroll-Regelwerk als sinnlos entlarvt“, sagte Platzer. „Wir brauchen dringend stringentere europaweite Regelungen für den Medizinproduktemarkt“, forderte der AOK-Chef.
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