Nächste Runde in Schadenersatz-Prozess um Brustimplantate
Karlsruhe – Nach fast zwei Jahren geht der Karlsruher Schadenersatz-Prozess um Brustimplantate aus gesundheitsschädlichem Industriesilikon in die nächste Runde. Der Klägerin waren im Jahr 2007 Implantate des französischen Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) eingesetzt worden, die mit billigem Industriesilikon gefüllt waren. Sie verlangt Schmerzensgeld und Schadenersatz.
Das Landgericht Karlsruhe hatte Ende November 2012 verkündet, ein Sachverständigengutachten zur Aufklärung der Patientin vor der Operation einzuholen. Dies könne etwa ein Jahr dauern, hieß es damals. Nun liegt das Gutachten vor. Am kommenden Dienstag (28. Oktober) solle ein Sachverständiger gehört werden, teilte das Landgericht am Freitag mit.
Die Kammer will herausfinden, ob der Arzt die Patientin vor dem Eingriff ausreichend aufgeklärt hatte. Außerdem geht es darum, ob eines der eingesetzten Implantate gerissen ist. Weil die Kammer sich inzwischen anders zusammensetzt, müssen zudem die Klägerin, der Arzt und ein Zeuge noch einmal gehört werden.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: