Germanwings-Absturz: Ärzte warnen vor Aushöhlung der Schweigepflicht

Berlin – Vor einer Aufweichung der ärztlichen Schweigepflicht und einer Stigmatisierung psychisch Kranker haben Ärzte ein Jahr nach dem Absturz des Germanwings-Fluges 9525 gewarnt. „Der Abschlussbericht zur Germanwingskatastrophe führt uns vor Augen, dass in verschiedenen Bereichen Handlungsbedarf besteht. Eine generelle Aufweichung der ärztlichen Schweigepflicht gehört aber sicher nicht dazu“, sagte der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Frank Ulrich Montgomery.
„Psychisch erkrankte Menschen sind viel häufiger Opfer von Gewalttaten als dass sie solche selbst begehen. Unzählige Studien und Statistiken belegen, dass von ihnen generell keine erhöhte Gefahr ausgeht“, betonte die Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN), Iris Hauth.
Die Germanwings-Maschine war am 24. März 2015 in den französischen Alpen abgestürzt. Ermittlungen zufolge hat der Copilot den Sinkflug der Maschine willentlich herbeigeführt und die Geschwindigkeit vor dem Aufprall erhöht.
Die französische Untersuchungsbehörde BEA veröffentlichte jetzt den Abschlussbericht ihrer Untersuchungen. Danach litt der Co-Pilot des Fluges, Andreas Lubitz, bereits zwischen August 2008 und Juli 2009 an einer schweren Depression. In den jährlichen Untersuchungen durch Flugmediziner fielen neuerliche psychischen Krisen aber offenbar nicht auf. Allerdings war es laut dem Bericht auch kein psychiatrisches Fachpersonal, das diese jährlichen Routineprüfungen vornahm. Die Flugmediziner sollten daher künftig „zusätzliches Training in Bezug auf psychische Gesundheitsprobleme in der Luftfahrt bekommen“, empfiehlt die BEA.
„Für Befunde und für Informationen über laufende, fliegerisch relevante Behandlungen brauchen wir eine flugmedizinische Datenbank, auf die allerdings nur medizinische Experten des Luftfahrtbundesamtes Zugriff haben sollten, die der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen“, fordert Montgomery. Diese könnten Konsequenzen ziehen, wenn begründete Zweifel an der Flugtauglichkeit bestehen.
Wichtig sei außerdem, bei auffälligen Befunden kürzere Untersuchungsintervalle zu wählen. Besonders wichtig seien außerdem die Arbeitsbedingungen der Piloten: „Sie müssen über eine obligatorische Berufsunfähigkeitsversicherung durch ihren Arbeitgeber verfügen, damit Sie nicht aus Angst um ihren Job mögliche Erkrankungen verheimlichen“, forderte der BÄK-Präsident.
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