Geschlechtsangabe auf Formularen geändert

Berlin – Die Geschlechtsangabe auf Formularen wird zum 1. Oktober angepasst. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hingewiesen. Hintergrund ist die Vorgabe im Personenstandsgesetz (Paragraf 22 Absatz 3 und Paragraf 45b), dass neben männlich und weiblich auch „divers“ als Geschlechtsangabe möglich sein muss.
Deshalb wird es künftig auf dem Überweisungsschein (Muster 6) sowie auf den Laboranforderungsscheinen Muster 10, 10A und 10L nicht mehr die beiden Ankreuzfelder für „männlich“ oder „weiblich“ geben.
Stattdessen wird dort ein Textfeld sein, in das Ärzte eines der folgenden Kürzel für die jeweilige Geschlechtsform eintragen: W für weiblich, M für männlich, D für divers oder X für unbestimmt.
Die neuen Formulare wird es laut KBV ab Oktober geben, alte Formulare könnten aber aufgebraucht werden. In diesen Fällen müssten Ärzte aber dann trotzdem das entsprechende Kürzel angeben – und zwar in dem rechten der beiden Ankreuzfelder. Dies gelte für handschriftliche Eintragungen genauso wie für das Ausfüllen am Praxisrechner.
Zudem werden für das Muster 5 „Abrechnungsschein“ und das Muster 19 „Notfall-/ Vertretungsschein“ keine neuen Druckfassungen erstellt. Die Angabe des Geschlechts müsse hier ebenfalls über ein Kürzel im rechten der beiden Ankreuzfelder erfolgen, so die KBV.
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