Zahl der Neugeborenen ohne eindeutige Geschlechtszuordnung gering

Berlin – Die Zahl der Neugeborenen, bei denen keine eindeutige Geschlechtszuweisung möglich ist, bewegt sich in Deutschland im niedrigen zweistelligen Bereich. 2018 waren unter den rund 878.500 Lebendgeborenen 15 Babys, bei denen weder „männlich“ noch „weiblich“ ins Geburtenregister eingetragen werden konnte.
Dies geht aus der Antwort des Statistischen Bundesamts (Destatis) auf eine Anfrage des sächsischen Bundestagsabgeordneten Alexander Krauss (CDU) hervor. 2017 registrierte das Bundesamt demnach 17 solcher Geburten, 2016 waren es zehn.
Ende 2018 hatte der Bundestag die Möglichkeit geschaffen, als drittes Geschlecht „divers“ in das Geburtenregister eintragen zu lassen. Zuvor gab es nur die Möglichkeiten, „weiblich“, „männlich“, und „ohne Angaben“ zu wählen. Die Neuerung zielt auf intersexuelle Menschen, deren Körper weibliche und männliche Merkmale aufweisen.
Nach Auffassung des CDU-Abgeordneten Krauss stellen die relativ geringen Fallzahlen die Neuregelung in Frage. „Es zeigt sich, dass um das vermeintliche dritte Geschlecht ein riesiger Popanz aufgebaut wurde“, erklärte er. Für ihn zeige sich: Ein drittes oder noch mehr Geschlechter gebe es „nicht im realen Leben“.
Mit dem Gesetzesbeschluss hatte der Bundestag 2018 ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Herbst 2017 umgesetzt. Die Richter hatten damals entschieden, dass die bisherige Rechtslage gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht verstoße.
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