Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung tritt in Kraft

Berlin – Morgen tritt das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) in Kraft. Darauf hat heute das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hingewiesen. Die Reform soll die Zusammenarbeit von Bundes- und Länderbehörden verbessern und die Weichen für eine systematische Kontrolle von Apotheken und Herstellbetrieben stellen.
„Mit dem Gesetz wollen wir die Arzneimittelversorgung besser und sicherer machen“, betonte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Es sei wichtig, dass Patienten darauf vertrauen könnten, dass Arzneimittel ihnen helfen und nicht schaden.
Dazu bündelt das GSAV eine Vielzahl unterschiedlicher Regelungen: So erhält der Bund zum Beispiel erweiterte Befugnisse, um für mehr Arzneimittelsicherheit zu sorgen. Dafür werden eine Informationspflicht über Rückrufe eingeführt, die Rückrufkompetenzen der zuständigen Bundesoberbehörden erweitert und die Überwachungsbefugnis der Landesbehörden gestärkt.
Informationen über die Wirkstoffhersteller müssen darüber hinaus künftig öffentlich einsehbar sein. Krankenkassen haben bei Rabattverträgen künftig unterschiedliche Anbieter zu berücksichtigen, um das Risiko von Arzneimittelengpässen zu reduzieren.
Darüber hinaus enthält das Gesetz einen Fahrplan zur schrittweisen Einführung des elektronischen Rezepts. Innerhalb der nächsten sieben Monate muss die ärztliche Selbstverwaltung die dafür erforderlichen Rahmenbedingungen schaffen.
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