Gesetz gegen Korruption: Fachärzte fordern Nachbesserungen
Berlin – Der Spitzenverband der Fachärzte Deutschlands (SpiFa) fordert für das geplante Anti-Korruptionsgesetz im Gesundheitswesen erhebliche Nachbesserungen, insbesondere einen exakt formulierten Katalog, was konkret korruptes Verhalten ist. „Die reichlich unspezifischen Formulierungen im Gesetzentwurf öffnen Tür und Tor für Denunziation und ambitionierte, aber uninformierte Staatsanwaltschaften mit Profilierungsbedürfnissen“, warnte SpiFa-Hauptgeschäftsführer Lars F. Lindemann.
Es sei ein Geburtsfehler dieses Gesetzesvorhabens, dass Regelungen aus dem Wettbewerbsrecht der freien Wirtschaft auf das Gesundheitswesen übertragen würden, ergänzte der ehemalige FDP-Bundestagsabgeordnete: „Das Gesundheitswesen ist eben kein Wirtschaftszweig, der durch die klassischen Faktoren von Angebot und Nachfrage und ein freies Spiel der Akteure bestimmt wird, sondern ein hochspezialisiertes und immer stärker kooperativ angelegtes System, welches mehr Freiheiten statt weniger braucht.“ Das Gesetz werde „direkt in eine Schockstarre in der Zusammenarbeit aller Beteiligten im Gesundheitswesen“ führen, fürchtet der Spifa.
Eine zusätzliche Erschwernis bedeute es, wenn künftig auch Krankenkassen einen Strafantrag bei Korruptionsverdacht stellen dürften. „Krankenkassen sind nicht dazu berufen, in den kooperativen Formen des Zusammenwirkens in der Patientenversorgung Prüfinstanz für die Angemessenheit von Leistung und Gegenleistung zu sein“, sagte Lindemann.
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