Gesetz zur Ausweitung der Lebendorganspende auf dem Weg

Berlin – Die Bundesregierung will das Transplantationsgesetz ändern, um den Organspender- und Organempfängerkreis bei der Lebendorganspende zu erweitern und so die Zahl der möglichen Transplantationen zu erhöhen.
Ermöglicht werden sollen Überkreuz-Lebendnierenspenden zwischen unterschiedlichen Paaren sowie nicht gerichtete anonyme Nierenspenden. Dazu soll ein nationales Programm für die Überkreuz-Lebendnierenspende in Deutschland aufgebaut werden.
Den entsprechenden „Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen“ des Bundesgesundheitsministeriums beriet der Bundestag heute in erster Lesung.
Tanja Machalet (SPD), Vorsitzende des Gesundheitsausschusses, verwies darauf, dass es sich bei der Initiative um einen Entwurf handele, bei dem es um Leben und Tod gehe. Tatsächlich standen Ende des Jahres 2024 rund 6.400 transplantable Personen auf der Warteliste für eine Spenderniere, durchgeführt wurden 2.075 Nierentransplantationen. 253 Patientinnen und Patienten, die auf der Warteliste standen, verstarben 2024 bevor ihnen geholfen werden konnte, heißt es im Entwurf.
Zahlen verdeutlichen strukturelles Problem
Seit Jahren reicht die Zahl der verfügbaren Spendernieren nicht aus, um den Bedarf zu decken. Für eine postmortale Spende beträgt die durchschnittliche Wartezeit in Deutschland bis zu acht Jahre. Für die Betroffenen bedeutet das eine lange Phase der Dialysebehandlung – eine zeitintensive, lebenserhaltende Therapie, die mit erheblichen Einschränkungen der Lebensqualität und einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes einhergeht.
Es gehe um Überleben und Lebensqualität, sagte heute bei der Debatte im Bundestag auch der Arzt Hans Theiss von der Union. Mit der Reform der Lebendorganspende wolle man regulatorische Hürden in diesem Bereich abbauen. Dabei solle gleichzeitig die Freiwilligkeit der Spende gesichert werden sowie eine Kommerzialisierung der Organspende ausgeschlossen bleiben.
Kernstück der Reform ist der Aufbau eines nationalen Programms für die Überkreuz-Lebendnierenspende. Dieses Modell sei international seit langem etabliert und medizinisch erprobt, bislang jedoch in Deutschland gesetzlich nicht vorgesehen, sagte Hendrik Streeck (Union). Dabei sei klar: Der Schutz der Spenderinnen und Spender bleibe unantastbar. Freiwilligkeit, ärztliche Aufklärung sowie eine verpflichtende psychosoziale Begleitung seien unverzichtbare Voraussetzungen.
Geplant ist konkret die Bildung eines Pools aus inkompatiblen Organspendepaaren – also Paaren, bei denen eine direkte Spende aus immunologischen Gründen ausgeschlossen ist. Ergänzt wird dieser Pool durch nicht gerichtete anonyme Nierenspenden zugunsten einer unbekannten Person.
Aus diesem Kreis sollen kompatible Kombinationen ermittelt werden, sodass Spenderin oder Spender eines Paares einer anderen geeigneten Empfängerin oder einem anderen Empfänger helfen kann. Insbesondere für hoch immunisierte Patienten soll so die Wahrscheinlichkeit steigen, ein passendes Organ zu erhalten.
Trotz der Ausweitung der Möglichkeiten soll die Freiwilligkeit der Organspende gesichert bleiben. Auch der Spenderschutz soll deshalb deutlich gestärkt werden. Dazu sollen künftig die Aufklärungspflichten erweitert und konkretisiert werden, insbesondere im Hinblick auf psychosoziale Risiken und mögliche Spätfolgen. Eine verpflichtende, umfassende psychosoziale Beratung und Evaluation vor der Spende soll eingeführt werden.
Zudem müssen Transplantationszentren dem Entwurf zufolge mindestens eine unabhängige Lebendspendebegleitperson bestellen, die den Spender während des gesamten Prozesses vor, während und nach der Spende unterstützt. Auch das Verfahren vor den nach Landesrecht zuständigen Lebendspendekommissionen soll bundeseinheitlich neu geregelt werden.
„Der Organmangel in Deutschland ist dramatisch“, betonte Machalet. Die Lebendorganspende solle trotzdem kein Ersatz für eine starke postmortale Organspende sein, sondern vielmehr eine Ausnahme bleiben. Generell brauche es eine neue Debatte beim Thema Organspende über die Einführung einer Widerspruchsregelung in Deutschland, betonte sie.
Ähnlich argumentierte heute Julia-Christina Stange von den Linken im Bundestag. „Wir sollten über die Einführung einer Widerspruchsregelung sprechen“, sagte auch sie. „Da liegt der eigentliche politische Auftrag.“ Bei einer postmortalen Organspende entfalle der moralische Druck auf Angehörige zu spenden und es gebe auch keine zusätzlichen Risiken für die Spendenden.
„Postmortale Organspenden sollten weiterhin Vorrang haben“, betonte Kirsten Kappert-Gonther (Grüne), Obfrau im Ausschuss für Gesundheit. Eine Aufhebung des Subsidiaritätsprinzips sei nicht notwendig, sagte sie. Denn wer dringend auf eine Spenderniere angewiesen sei, stehe auf der Warteliste und habe dadurch Vorrang. „Das Wichtigste bleibt eine gute Organisation in den Kliniken, um postmortale Organentnahmen zu ermöglichen – hier gibt es weiterhin Luft nach oben.“
Zur Einordnung: Bislang ist eine Lebendorganspende in Deutschland nur in engen Grenzen zulässig – zwischen Menschen, die sich in besonderer persönlicher Verbundenheit offenkundig nahestehen. Zudem gilt der sogenannte Subsidiaritätsgrundsatz: Eine Lebendspende ist nur erlaubt, wenn zum Zeitpunkt der Organentnahme kein geeignetes postmortal gespendetes Organ zur Verfügung steht. Künftig soll dieser Grundsatz aufgehoben werden.
Kappert-Gonther ging bei der Debatte noch weiter: Es dürfe nicht nachgelassen werden, Menschen zu motivieren, ihre Entscheidung zur Organspende zu dokumentieren. Dafür sei ein digitales Register geschaffen worden, in das sich alle Menschen freiwillig eintragen können.
Aber: „Es ist ein Unding, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung vorsieht, die Angabe des Geschlechts aus dem Bericht zum Register zu streichen und dies mit Datensparsamkeit zu begründen“, kritisierte sie. Denn bei der Organspende bestehe ein deutliches Gender-Gap: „Frauen sind häufiger bereit, ihrem männlichen Partner eine Niere zu spenden als umgekehrt. Um diese Zusammenhänge besser zu verstehen, brauchen wir mehr Informationen – nicht weniger.“
Die AfD-Fraktion begrüßt zwar grundsätzlich Erleichterungen bei der Lebendorganspende, hält eine Ausweitung ohne einen verstärkten Schutz der Spendenden nicht für vertretbar. Es gebe zahlreiche gesundheitliche Einschränkungen und Folgeschädigungen bei den Spendenden, sagte Nicole Hess (AfD). Ihre Absicherung sei unzureichend, erklärte auch Joachim Bloch (AfD). „Es bedarf einer Überarbeitung des Gesetzentwurfes.“
Dieser wird nun an die Ausschüsse überwiesen werden. Bei den weiteren Beratungen soll der Gesundheitsausschuss die Federführung übernehmen. Geplant ist auch eine Expertenanhörung.
Sollte es nach der zweiten und dritten Lesung dann zu einer Reform kommen, würde dies einer langjährigen Forderung der Ärzteschaft entsprechen. Diese hatte sich bereits beim 125. Deutsche Ärztetag 2021 mehrheitlich dafür ausgesprochen, den Kreis der Spender bei der Lebendorganspende auszuweiten. Auch aus Sicht des Ärzteparlaments sollte eine Cross-over-Lebendspende – wie sie bereits in anderen Ländern erlaubt ist – auch in Deutschland ermöglicht werden.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: