Gesetz zur Kinderehe darf nicht zur Makulatur werden
Berlin – Das vor einem Jahr in Kraft getretene Gesetz gegen Kinderehen wird nach Ansicht der Organisation „Terre Des Femmes“ nicht einheitlich umgesetzt. Wie die Frauenrechtler heute mitteilten, wurden bisher deutschlandweit 229 Fälle von minderjährig Verheirateten an die zuständigen Behörden gemeldet, mindestes 47 Anträge auf Eheaufhebung wurden gestellt und acht Urteile gefällt – drei Mal wurde die Ehe aufgehoben, fünf Mal bestätigt.
Näher betrachtet würden die Zahlen Fragen aufwerfen. „Wie kann es sein, dass zum Beispiel in Berlin innerhalb der letzten zwölf Monate nur drei Fälle von Frühehen vom Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten festgestellt worden sind“, fragt die Geschäftsführerin von Terrre Des Femmes, Christa Stolle. Jugendämter würden kaum Fälle von unbegleiteten minderjährig Verheirateten melden. Der Aufbau der notwendigen Strukturen komme höchst unterschiedlich und teilweise nur schleppend voran.
Einheitliche Standards müssten sicherstellen, dass die Betroffenen bestmögliche Unterstützung bekämen. „Nur so verhindern wir, dass das Gesetz zur Makulatur verkommt“, sagte Stolle. Nach dem am 22. Juli 2017 in Kraft getretenen Gesetz liegt das Mindestalter für Trauungen bei 18 Jahren. Alle Ehen von Menschen unter 16 Jahren sind grundsätzlich nichtig. Wenn einer der Partner zum Zeitpunkt der Eheschließung zwischen 16 und 18 Jahren alt war, sollen die Ehen durch Gerichte aufgehoben werden.
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