Gesetzentwurf zur Sterbehilfe in Frankreich steht kurz bevor
Paris – Ein Gesetzentwurf der „Kommission über das Ende des Lebens” zur Sterbehilfe-Regelung in Frankreich soll voraussichtlich am 10. Dezember vorgestellt werden. Dies berichtet die französische katholische Tageszeitung La Croix am Donnerstag. Demnach wollen die mit dem Entwurf beauftragten Abgeordneten - der Sozialist Alain Claeys (PS) und der konservative Jean Leonetti (UMP) - dann über die Ergebnisse ihrer zweijährigen Recherchen berichten. Der Vorschlag zur Regelung der Sterbhilfe in Frankreich könne von der Regierung direkt angenommen oder noch weiter bearbeitet werden.
Laut dem Bericht von La Croix schließt der Entwurf eine Beihilfe zur Selbsttötung aus; Sterbewilligen dürften keine tödlichen Medikamente ausgehändigt werden. Wie die Zeitung weiter schreibt, seien Entscheidungen über eine verbindliche Patientenverfügung und zur Entwicklung der Palliativmedizin zu erwarten.
Bisher gilt in Frankreich das sogenannte Leonetti-Gesetz von 2005, benannt nach dem Abgeordneten Jean Leonetti. Dies erlaubt den Verzicht auf lebenserhaltende Maßnahmen. Voraussetzung ist, dass der Patient selbst einen entsprechenden Wunsch äußert oder Angehörige an seiner statt einen Behandlungsabbruch verlangen. Aktive Sterbehilfe ist in Frankreich bisher strafrechtlich verboten. Ein Arzt, der Beihilfe zur Selbsttötung leistet, muss mit bis zu fünf Jahren Haft rechnen.
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