Politik

Gesetzesinitiative will Strafen für Gaffer

  • Dienstag, 9. August 2016
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Berlin – Gegen Schaulustige, die nach einem Unfall fotografieren und filmen statt zu helfen, will der Bundesrat mit einem Gesetzentwurf (18/9327) vorgehen, der jetzt beim Bundes­tag eingegangen ist. Bisher macht sich nur strafbar, wer mit Gewalt oder durch Androhen von Gewalt Rettungs­arbeiten nach einem Unfall behindert. Dies will der Bundesrat „im Interesse des Opferschutzes“ ändern.

Dazu soll ein neuer Paragraf 115 ins Strafgesetzbuch eingefügt werden. Danach soll „mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft werden, wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not Hilfeleistende der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstes behindert“. Damit werde auch „bloßes Sitzen- und Stehen­bleiben“ vom Straftatbestand erfasst, erklärte die Länderkammer.

Zudem will der Bundesrat den strafrechtlichen Schutz des allgemeinen Persönlichkeits­rechts gegen die Herstellung und Verbreitung bloßstellender Bildaufnahmen auf verstor­bene Personen erweitern. Er gelte bisher nur für lebende Personen, bemängelt der Bun­des­rat. Der Paragraf 201a (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen) soll entsprechend erweitert werden.

EB

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