Gesetzesverkündung soll künftig elektronisch ausreichen

Berlin – Die Bundesregierung will, dass die amtliche Verkündung von Gesetzen auf Bundesebene künftig auf elektronischem Wege erfolgt. Das sieht ein neues Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetz (VkBkmG) vor.
Bisher müssen Gesetze in einer gedruckten Ausgabe des Bundesgesetzblattes erscheinen, ehe sie gültig werden können.
Gegenüber der papiergebundenen Ausgabe habe die elektronische Ausgabe die Vorteile, dass der Ausgabeprozess beschleunigt, der Zugang zum Bundesgesetzblatt verbessert und Ressourcen gespart würden, argumentiert die Bundesregierung.
Dem Vorhaben zufolge soll das Bundesgesetzblatt darüber hinaus künftig auch für alle Rechtsverordnungen Verkündungsorgan sein. Die bisher mögliche elektronische Verkündung von Rechtsverordnungen im Bundesanzeiger entfiele damit.
Die Bundesregierung verweist darauf, dass der Gesetzentwurf von einer Verfassungsänderung abhängt, die als separater Gesetzentwurf vorliegt.
Der Bundesrat hat zuden Vorschlägen noch Änderungsbedarf angemeldet, etwa bei der technischen Umsetzung nachträglicher Löschungen personenbezogener Daten oder der Siegelung von PDF-Dateien. Der Bund hält die Anliegen für nicht notwendig.
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