Politik

Ab November vereinfachtes Inkrafttreten zahlreicher G-BA-Beschlüsse

  • Mittwoch, 17. August 2022

Berlin – Alle nicht normsetzenden Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) werden künftig nicht mehr im Bundesanzeiger veröffentlicht, sondern auf der G-BA-Website publiziert. Sie treten dann unmittelbar mit dem im jeweiligen Beschluss angegebenen Datum in Kraft. Das teilte das Gremium kürzlich mit.

Der G-BA sprach in diesem Zusammenhang von einer „zeit- und ressourcensparenden Vereinfachung“. Die Re­gelung wurde durch eine vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) genehmigte Änderung der G-BA-Ver­fahrensordnung ermöglicht, die seit heute gilt. Aktiv nutzen wird der G-BA diese Neuerung aus organisatori­schen Gründen aber erst ab dem 1. November 2022, so die Ankündigung.

Für alle normsetzenden Beschlüsse des G-BA ändert sich nichts. Hierzu zählen beispielsweise alle Beschlüsse zur Erstfassung oder Änderung von Richtlinien und Regelungen sowie Änderungen der Geschäfts- und Ver­fahrensordnung des G-BA. Sie treten weiterhin erst nach Nichtbeanstandung beziehungsweise Genehmigung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Auch Ausschreibungen erfolgen weiterhin in den vorgesehenen Blättern und Portalen; Bescheide werden den Betroffenen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zugesandt. Stellungnahmeberechtigte Organisa­tio­nen werden bei Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens weiterhin direkt angeschrieben und um ihre Stellungnahme gebeten.

Zu den von der Neuregelung betroffenen, sogenannten nicht normsetzenden Entscheidungen gehören zum Beispiel: Aufnahmen oder Einstellungen von Beratungen, Aufrufe zur Ermittlung stellungnahmeberechtigter Organisationen, die Veröffentlichung des Kreises stellungnahmeberechtigter Organisationen, das Einholung erster Einschätzungen sowie die Einleitung von Stellungnahmeverfahren.

EB

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