Ab November vereinfachtes Inkrafttreten zahlreicher G-BA-Beschlüsse
Berlin – Alle nicht normsetzenden Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) werden künftig nicht mehr im Bundesanzeiger veröffentlicht, sondern auf der G-BA-Website publiziert. Sie treten dann unmittelbar mit dem im jeweiligen Beschluss angegebenen Datum in Kraft. Das teilte das Gremium kürzlich mit.
Der G-BA sprach in diesem Zusammenhang von einer „zeit- und ressourcensparenden Vereinfachung“. Die Regelung wurde durch eine vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) genehmigte Änderung der G-BA-Verfahrensordnung ermöglicht, die seit heute gilt. Aktiv nutzen wird der G-BA diese Neuerung aus organisatorischen Gründen aber erst ab dem 1. November 2022, so die Ankündigung.
Für alle normsetzenden Beschlüsse des G-BA ändert sich nichts. Hierzu zählen beispielsweise alle Beschlüsse zur Erstfassung oder Änderung von Richtlinien und Regelungen sowie Änderungen der Geschäfts- und Verfahrensordnung des G-BA. Sie treten weiterhin erst nach Nichtbeanstandung beziehungsweise Genehmigung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Auch Ausschreibungen erfolgen weiterhin in den vorgesehenen Blättern und Portalen; Bescheide werden den Betroffenen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zugesandt. Stellungnahmeberechtigte Organisationen werden bei Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens weiterhin direkt angeschrieben und um ihre Stellungnahme gebeten.
Zu den von der Neuregelung betroffenen, sogenannten nicht normsetzenden Entscheidungen gehören zum Beispiel: Aufnahmen oder Einstellungen von Beratungen, Aufrufe zur Ermittlung stellungnahmeberechtigter Organisationen, die Veröffentlichung des Kreises stellungnahmeberechtigter Organisationen, das Einholung erster Einschätzungen sowie die Einleitung von Stellungnahmeverfahren.
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