Gesundheitsämter in Baden-Württemberg an Belastungsgrenze

Stuttgart – Die steigende Zahl der SARS-CoV-2-Infektionen bringt Gesundheitsämter in Baden-Württemberg an die Überlastungsgrenze. „In einzelnen Fällen kann die Nachverfolgung von Kontaktpersonen zeitweise nicht mehr in vollem Umfang sichergestellt werden“, teilte ein Sprecher des baden-württembergischen Sozialministeriums heute in Stuttgart mit.
Zwölf Ämter haben demnach eine Überlastungsanzeige gestellt – insgesamt gibt es in Baden-Württemberg 38 Gesundheitsämter. Wie dynamisch die Situation ist, zeigt sich anhand der Zahl von Gesundheitsämtern, die Hilfe von der Bundeswehr beantragten. Nach ersten Angaben des Sozialministeriums von heute haben 21 Ämter solche Anträge gestellt.
Vom Landeskommando Baden-Württemberg hieß es später, die Zahl sei mittlerweile auf 24 Ämter gestiegen. Wie ein Sprecher des Landeskommandos weiterhin mitteilte, waren heute 327 Kräfte in Gesundheitsämtern im Einsatz.
Die Frauen und Männer in Uniform unterstützten die Mitarbeiter bei der Datenerfassung, aber auch bei ersten Anrufen von positiv getesteten Menschen. Vor allem sollen die Soldaten auch dabei helfen, dass Infektionsketten telefonisch nachverfolgt werden können.
Gestern wurden in Baden-Württemberg weitere 1.843 bestätigte Infektionen mit dem Coronavirus gemeldet. Landesweit liegt der Wert für SARS-CoV-2-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen bereits bei 89,9 und damit deutlich über der Schwelle von 50 für die höchste Warnstufe im Land.
Um die Situation in Griff zu bekommen, setzen Gesundheitsämter auch auf das ehrenamtliche Engagement der Menschen. Ausgewählt werden häufig Studierende mit entsprechenden Kenntnissen oder Menschen aus Berufsgruppen mit Gesundheitsbezug wie etwa Sanitäter oder Pfleger. Eine genaue Zahl der ehrenamtlich engagierten Helfer konnte das Sozialministerium aber zunächst nicht nennen.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: