Politik

Gesundheitsfonds: Bundes­versicherungsamt weist Kritik der Siemens BKK zurück

  • Freitag, 25. Juli 2014

Köln – Nachdrücklich hat Maximilian Gaßner, der Präsident des Bundesversicherungs­amtes (BVA), kritische Ausführungen zum Gesundheitsfonds im aktuellen Geschäfts­bericht der Siemens BKK zurückgewiesen. „Hier handelt sich um eine gezielte Desinformationskampagne, die bewusst darauf abzielt, das bestehende Finanzierungs­system eines solidarischen Wettbewerbs zu diskreditieren“, erklärte er heute in einer Pressemitteilung.

Im Geschäftsbericht der Siemens BKK heißt es, die Verteilung von fast 200 Milliarden Euro über den Gesundheitsfonds erfolge ohne ausreichende parlamentarische Kontrolle und werde selbst für die betroffenen Krankenkassen nicht völlig offengelegt. Die Zuweisungssystematik weise gleich an mehreren Stellen Rechenfehler und Ungenauigkeiten auf.

Weiter kritisiert die Siemens BKK, dass manche Kassenarten, allen voran die AOK, durch das komplexe Verteilungssystem systematisch im Vorteil seien: Sie erhielten mehr Geld aus dem Fonds, als sie für die Deckung ihrer Leistungen benötigten, und könnten so ein Vermögen anhäufen. Die Siemens BKK müsse hingegen einen Solidarbeitrag in Höhe von 630 Millionen Euro an andere Krankenkassen abgebe.

Gaßner verweist darauf, dass die Festlegung der bei der Durchführung des Risikostruk­turausgleichs anzuwendenden Verteilungsschlüssel unter Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben erfolge. Jährlich gebe es ein transparentes und ausführliches Anhörungs­verfahren unter direkter Beteiligung des GKV-Spitzenverbandes. In jüngst erfolgten Entscheidungen des Bundessozialgerichts seien sowohl die Rechtsgrundlagen für die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds für recht- und verfassungsgemäß erklärt als auch die vom BVA getroffenen Festlegungen als ermessensfehlerfrei bestätigt worden.

Gaßner: „Wenn sich die Siemens BKK, nach eigener Darstellung eine Krankenkasse mit überdurchschnittlich vielen Gutverdienern und damit hohen Beitragseinnahmen, über den Finanzkraftausgleich beschwert, dann spricht dies nicht für die vorgebliche Forderung nach größerer Transparenz oder ,gerechterer‘ Verteilung der Mittel, sondern hier ist der Wunsch nach Abschaffung der solidarischen Wettbewerbsordnung der Vater des Gedankens.“

TG

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