Gesundheitsminister Hoch geht beim Thema Kinderkrankengeld auf Gegenkurs

Mainz – Der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) hat sich gegen Aussagen der Bundesregierung zum weiteren Vorgehen beim Kinderkrankengeld gewandt. Hoch sprach sich auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Mainz dafür aus, die seit der Coronapandemie geltende Regelung zur Bezugsdauer des Kinderkrankengeldes beizubehalten.
Es geht um die Zeitspanne, in der Eltern Anspruch auf Kinderkrankengeld haben. Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann von der CDU hatte sich zuletzt gegen eine erneute Verlängerung der Spanne ausgesprochen. Für dieses Jahr gilt noch eine Verlängerung – nämlich pro Kind und Elternteil von 15 Tagen und für Alleinerziehende von 30 Tagen.
Nach dem Ende von Sonderregelungen in der Coronakrise war die längere Spanne von 15 Tagen bereits für 2024 und 2025 per Gesetz fortgeschrieben worden. Zuvor waren es zehn Kinderkrankentage pro Jahr und Elternteil gewesen. Wenn die Spanne nun wieder von 15 auf zehn reduziert werde, bedeute das für Familien eine spürbare Gefährdung der Absicherung, warnte Hoch.
Ein krankes Kind dürfe kein Risiko darstellen für Arbeitsplatz und Einkommen. „Wenn wir wollen, dass Menschen Familie und Beruf miteinander vereinbaren können, dann müssen wir auch dafür sorgen, dass sie bei der Betreuung ihrer kranken Kinder nicht vor unlösbare Probleme gestellt werden“, betonte Hoch.
Gesetzlich versicherte Eltern können Krankengeld beantragen, wenn ein Kind unter zwölf Jahren krank ist und sie deswegen nicht zur Arbeit gehen können. Die Krankenkasse übernimmt dann einen Großteil des Verdienstausfalls und zahlt Kinderkrankengeld – in der Regel 90 Prozent des Nettoverdienstes.
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