Gesundheitsministerium: Kein ungebremster Masernausbruch in NRW

Düsseldorf – Trotz zweier Infektionsketten in Köln und im Hochsauerland gehen die Gesundheitsbehörden derzeit nicht von einer größeren Zirkulation von Masern in Nordrhein-Westfalen (NRW) aus. Seit Jahresbeginn seien 26 Masernfälle in NRW gemeldet worden, berichtete das NRW-Gesundheitsministerium in einer heute veröffentlichten Antwort auf eine FDP-Anfrage.
Mit 17 Erkrankungen waren demnach in den meisten Fällen Familienverbände oder andere eng zusammenlebende Personengruppen im Hochsauerland (neun) und in Köln (acht) betroffen, die nicht ausreichend gegen Masern immunisiert gewesen sind.
Nach aktuellem Stand gehe das Landesgesundheitszentrum davon aus, dass die Infektionskette im Hochsauerland bereits unterbrochen sei, heißt es in der Antwort.
In Köln seien ebenfalls über zwei Wochen keine weiteren Fälle mehr gemeldet worden, dort werde aber weiter beobachtet, bis der Erreger typisiert sei. Die Quelle des Maserneintrags liege bei den Kölner Fällen im Ausland, im Hochsauerland habe sie nicht eindeutig ermittelt werden können.
„In Deutschland treten die Masern aufgrund der hohen Impfquoten vergleichsweise selten auf“, bilanzierte das NRW-Gesundheitsministerium. Vor allem während der Coronapandemie habe es kaum Masernausbrüche gegeben.
Im Jahr 2020 seien in NRW 20 Fälle übermittelt worden, 2021 sogar nur ein Fall und 2022 zwei Erkrankungen. Im vergangenen Jahr kletterte die Zahl dann wieder auf 15 – demgegenüber waren 2018 allerdings noch 211 Masernfälle in NRW gemeldet worden und 2019 insgesamt 136 Ausbrüche.
Das Europäische Zentrum für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten habe jüngst von einem weltweit erheblichen Anstieg der Masernfälle im Jahr 2023 berichtet, hieß es in der Antwort. „Es wird erwartet, dass die Zahl der Masernfälle in Europa in den kommenden Monaten weiter ansteigen wird, da die Impfquoten nicht überall optimal sind.“
Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten. Seit März 2020 gilt bundesweit eine Impfpflicht. Das Masernschutzgesetz sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr vor Beginn des Besuchs von Kindergarten oder Schule die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masernimpfungen vorweisen müssen.
Eine flächendeckende Überprüfung durch die Gesundheitsämter in Kitas und Schulen sehe das Infektionsschutzgesetz allerdings nicht vor, stellte das Düsseldorfer Ministerium fest. Bei der Schuleingangsuntersuchung werde aber der Impfausweis überprüft.
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