Ärzteschaft

Gesundheitssystem: Infomaterial für Asylsuchende

  • Freitag, 20. Januar 2017

Dresden – Die Sächsische Landesärztekammer hat eine Broschüre vorgestellt, die Asyl­su­chenden die Abläufe im deutschen Gesundheitswesen erläutert. Sie richtet sich an Neu­ankömmlinge bis zur Anerkennung des Asylantrages beziehungsweise für die ersten 15 Monate des Verfahrens.

„In Deutschland ist die medizinische Versorgung anders geregelt als in vielen anderen Ländern dieser Welt. Dieses Papier stellt wichtige Informationen zusammen, damit Sie sich besser zurechtfinden, wenn Sie einmal krank sind“, schreiben die Autoren zu Beginn der Broschüre.

Sie erläutern im Folgenden, wann Asylsuchende einen Behandlungsschein benötigen, wann Krankenhäuser und wann Praxen für die Versorgung zuständig sind und wie Not­ärzte alarmiert werden.

„Während der ersten 15 Monate im laufenden Asylverfahren sind Sie kein Mitglied einer deutschen Krankenkasse, sondern haben eingeschränkte Leistungsansprüche, die sich nach dem Asylbewerberleistungsgesetz richten“, schreiben die Autoren.

Im Folgenden stellen sie dar, welche Leistungsansprüche damit gegeben sind. Wichtige Punkte sind unter anderem Impfungen, die Versorgung von Kindern und von Schwange­ren und die allgemeine medikamentöse Versorgung.

Die Broschüre ist in deutscher, englischer und arabischer Sprache verfügbar.

hil

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