Gesundheitssystem: Infomaterial für Asylsuchende
Dresden – Die Sächsische Landesärztekammer hat eine Broschüre vorgestellt, die Asylsuchenden die Abläufe im deutschen Gesundheitswesen erläutert. Sie richtet sich an Neuankömmlinge bis zur Anerkennung des Asylantrages beziehungsweise für die ersten 15 Monate des Verfahrens.
„In Deutschland ist die medizinische Versorgung anders geregelt als in vielen anderen Ländern dieser Welt. Dieses Papier stellt wichtige Informationen zusammen, damit Sie sich besser zurechtfinden, wenn Sie einmal krank sind“, schreiben die Autoren zu Beginn der Broschüre.
Sie erläutern im Folgenden, wann Asylsuchende einen Behandlungsschein benötigen, wann Krankenhäuser und wann Praxen für die Versorgung zuständig sind und wie Notärzte alarmiert werden.
„Während der ersten 15 Monate im laufenden Asylverfahren sind Sie kein Mitglied einer deutschen Krankenkasse, sondern haben eingeschränkte Leistungsansprüche, die sich nach dem Asylbewerberleistungsgesetz richten“, schreiben die Autoren.
Im Folgenden stellen sie dar, welche Leistungsansprüche damit gegeben sind. Wichtige Punkte sind unter anderem Impfungen, die Versorgung von Kindern und von Schwangeren und die allgemeine medikamentöse Versorgung.
Die Broschüre ist in deutscher, englischer und arabischer Sprache verfügbar.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: