Gesundheitswesen 2014: Was sich im neuen Jahr ändert
Berlin – Im neuen Jahr werden eine Reihe von Änderungen im Bereich Gesundheit und Pflege wirksam. So ändern sich die Anforderungen für Ärzte und Angehörige anderer Heilberufe, die ihre Qualifikationen im Ausland – sowohl in der Europäischen Union als auch in Drittstaaten – erworben haben und ihren Beruf in Deutschland ausüben wollen. Für die Anerkennungsverfahren werden bundeseinheitliche Vorgaben gemacht.
Besonderer Wert wird dabei nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums auf die Überprüfung der praktischen Kompetenzen gelegt, um die Qualität der Patientenversorgung sicherzustellen. Sprachtests sind nicht vorgeschrieben. Die Bundesländer müssen aber prüfen, ob Ausländer die für die Berufsausübung notwendigen Sprachkenntnisse haben.
Elektronische Gesundheitskarte
Die wichtigste Änderung für Verbraucher: Mit dem 1. Januar ist die elektronische Gesundheitskarte der einzige gültige und offizielle Versicherungsnachweis, der bei einem Arztbesuch vorgelegt werden muss. Die seit 1995 ausgegebenen Krankenversichertenkarten verlieren ihre Gültigkeit. Betroffen sind rund 70 Millionen gesetzlich Krankenversicherte.
Wer die elektronische Karte (eGk) noch nicht hat, wird aber trotzdem vom Arzt behandelt. Allerdings muss der Versicherte binnen zehn Tagen einen gültigen Versicherungsnachweis nachreichen. Sonst kann der Arzt die Leistung privat in Rechnung stellen. Spätestens Ende September wird die Abrechnung über die alte Versichertenkarte nicht mehr möglich sein.
Derzeit haben nach der Mitteilung des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) rund 95 Prozent der Versicherten die elektronische Gesundheitskarte.
Endoprothesenregister
Das bundesweite Endoprothesenregister nimmt 2014 seine Arbeit auf. Darin werden Informationen über den Einbau künstlicher Hüft- und Kniegelenke gesammelt. Die Datenbank soll helfen, die Qualität der Versorgung zu verbessern und die Zahl unnötiger Wechseloperationen zu senken.
Rettungsassistenten
Grundlegend modernisiert wird die Ausbildung der Rettungsassistenten: Sie müssen künftig drei statt zwei Jahre Ausbildungszeit absolvieren. Die Neuregelung definiert Qualitätsanforderungen an die Schulen und Einrichtungen der praktischen Ausbildung. Die Berufsbezeichnung „Notfallsanitäter“ wird eingeführt. Neu ist auch ein Anspruch auf Zahlung einer Ausbildungsvergütung über die gesamte Ausbildungsdauer.
Ambulante spezialfachärztliche Versorgung
Noch nicht im Januar aber voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2014 könnte die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) starten. An diesem neuen, sektorenübergreifender Versorgungsbereich nehmen Krankenhäuser und zugelassene Vertragsärzte teil. Nachdem der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im März 2013 die einheitlichen Rahmenbedingungen festgelegt hatte, geht es nun darum, die konkreten Vorgaben für einzelne Krankheitsbereiche zu erstellen.
Am weitesten fortgeschritten sind diese sogenannten Konkretisierungen für die Tuberkulose sowie für die gastrointestinalen Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle. Der neue Versorgungsbereich soll „im Laufe des ersten Halbjahrs 2014 endlich scharfgeschaltet werden“, hatte Regina Klakow-Franck Ende August 2013 erklärt. Sie ist unparteiisches Mitglied im G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses ASV.
Pflege
Neues gibt es auch im Bereich der Pflege: Vollstationäre Pflegeeinrichtungen sind künftig verpflichtet, die Pflegekassen darüber zu informieren, wie die ärztliche, fachärztliche und zahnärztliche Versorgung sowie die Arzneimittelversorgung in den Einrichtungen geregelt sind. Das kann für die Betroffenen ein wichtiges Kriterium für die Auswahl einer Einrichtung sein. Die Pflegekassen müssen dabei sicherstellen, dass diese Informationen für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen verständlich, übersichtlich und vergleichbar sowohl im Internet als auch in anderer geeigneter Form kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
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