Gewalt in Kliniken: Bas setzt auf Deeskalation

Duisburg – Bei einem Besuch bei Deeskalationstrainerinnen in einem Duisburger Krankenhaus hat Arbeitsministerin Bärbel Bas den Wert des präventiven Ansatzes unterstrichen. „Man kann nicht jede Einrichtung, auch kein Krankenhaus, als einen Hochsicherheitstrakt mit Mauern umziehen und alles abschotten“, sagte die SPD-Politikerin im Anschluss. Neben baulichen Maßnahmen seien im Umgang mit Gewalt auch gezielte Trainings zur Deeskalation wirkungsvoll.
Wie eine wachsende Zahl von Krankenhäusern bietet das BG Klinikum Duisburg spezielle Schulungen für den Umgang mit gewalttätigen oder bedrohlichen Patienten für Ärzte, Pflegende und sonstiges Personal an. Dabei lernen die Teilnehmer beruhigende Kommunikationsstrategien oder einfache Abwehr- und Fluchttechniken.
Bas ist Schirmherrin der Kampagne der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung #GewaltAngehen, die sich seit drei Jahren der Gewaltprävention am Arbeitsplatz widmet. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Krankenhäusern und Kliniken sind demnach besonders häufig übergriffigem Verhalten von verbalen Attacken bis hin zu körperlichen Angriffen ausgesetzt.
Die Kampagne sei wieder wichtiger denn je, betonte Bas. Es gebe zunehmend Angriffe auf Rettungspersonal, Menschen in Uniform oder Pflegekräfte. „Das treibt mich schon um“, so die Ministerin. Die Menschen seien wütender, aggressiver geworden. „Wir können alle etwas dafür tun, mal wieder ein bisschen die Wut runterzufahren und vor allen Dingen den Respekt vor den anderen Menschen wieder mehr zu leben“, so ihr Appell.
Gleichzeitig sprach sich Bas für Strafverschärfungen aus: Ein entsprechender Gesetzentwurf, der vorsieht, Übergriffe auf Mitarbeitende bestimmter Heilberufe genauso scharf zu bestrafen wie dies bereits bei Übergriffen auf Feuerwehrleute und Polizisten möglich ist, soll nach der Sommerpause beraten werden. Wenn tatsächlich Gewalt passiere, müsse diese auch spürbar bestraft werden, so Bas.
Bisher ist ein Angriff in einer Notaufnahme strafrechtlich eine reguläre Körperverletzung und kann maximal mit einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren geahndet werden.
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