Giffey will sich weiter für Abschaffung von Paragraph 219a einsetzen

Berlin – Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) will sich weiter für eine vollständige Abschaffung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche einsetzen, auch wenn dafür in der Koalition keine Mehrheit in Sicht ist.
Es gebe „nach wie vor eine schwierige Situation – sowohl für die betroffenen Frauen als auch für die Ärztinnen und Ärzte“, erklärte Giffey heute in Berlin. Aus ihrer Sicht bleibe in dieser Frage die Abschaffung des Paragraphen 219a die Zukunftsperspektive für ein modernes Deutschland.
Giffey bezog sich in ihrer Erklärung ausdrücklich auf die Entwicklungen der vergangenen Tage und Wochen. Damit spielte die Ministerin auf die Verfassungsbeschwerde der Berliner Ärztin Bettina Gaber an, die als erste unter dem kürzlich reformierten Paragrafen 219a verurteilt worden war.
Der reformierte Paragraf gilt seit März. Er sollte Klarheit schaffen, wann Ärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen straflos über Schwangerschaftsabbrüche informieren können. Eine grundsätzliche Straffreiheit sieht er aber nicht vor, weil die Unionsparteien dies ablehnen.
Giffey machte deutlich, dass sie mit dem Koalitionskompromiss nicht zufrieden ist. „Die jetzige Rechtslage ist eine Kompromisslösung, bei der beide Koalitionspartner an den Rand ihrer Möglichkeiten gegangen sind“, erklärte sie. Als Bundesfrauenministerin sei sie für eine weitergehende Lösung eingetreten.
Kritik erntete Giffey heute von den Grünen. Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik, nannte die Bemühungen der Ministerin, ihre verlorene Glaubwürdigkeit zurückzugewinnen „durchschaubar“. Ein Jahr nach dem Koalitionskompromiss festzustellen, dass dieser keine Rechtssicherheit für Ärzte biete und in das Informationsrecht von Frauen eingreife, sei „nicht nur naiv, sondern peinlich“.
„Dass Ärztinnen und Ärzte mit dem Kompromiss weiter verurteilt werden können, war klar abzusehen“, sagte Schauws. Wenn die Ministerin wirklich etwas verändern wolle, sollte sie nicht reden, sondern handeln und einen konkreten Vorschlag vorlegen. Die Grünen hätten bereits einen Gesetzentwurf zur ersatzlosen Streichung des Paragraphen 219a vorgelegt.
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