Ärzteschaft

Werbung für Schwangerschafts­abbrüche: Ärztin reicht Verfassungs­beschwerde ein

  • Mittwoch, 18. Dezember 2019
/dpa
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Berlin – Eine Berliner Ärztin, die wegen unzulässiger Werbung für Schwangerschafts­abbrüche verurteilt wurde, zieht vor das Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Wie ihre Anwälte heute mitteilten, wehrt sich die Medizinerin gegen die Rechtssprüche durch das Amtsgericht Tiergarten und das Berliner Kammergericht. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte den Eingang der Verfassungsbeschwerde.

Die Frauenärztin war im Juni zusammen mit einer Kollegin vom Amtsgericht Tiergarten zu einer Geldstrafe von jeweils 2.000 Euro verurteilt worden. Es war das erste Urteil seit der Neuregelung des umstrittenen Abtreibungsparagrafen 219a im März diesen Jahres.

Die Gynäkologinnen hatten auf der Internetseite ihrer Praxis darauf hingewiesen, dass zu den Leistungen einer der Ärztinnen auch ein „medikamentöser, narkosefreier“ Abbruch „in geschützter Atmosphäre“ gehört. Das wurde im ersten Urteil als Gesetzesverstoß gewer­tet.

Das Kammergericht bestätigte kürzlich das Urteil gegen diejenige Ärztin, die Abbrüche vornimmt. Es war der Ansicht, dass es auch mit dem reformierten Paragrafen strafbar sei, über die Art und Umstände eines Abbruchs zu informieren. Erlaubt sei nur, „die bloße Vornah­me eines Eingriffs“ kenntlich zu machen. Durch den Zusatz „in geschützter Atmosphäre“ sei der Straftatbestand der unzulässigen Werbung erfüllt.

Laut ihren Anwälten geht die Frauenärztin davon aus, dass der Paragraf 219a in seiner neuen Fassung die Grundrechte auf Äußerungs- und Berufsfreiheit der Ärztin verletze. Zudem sei er „in sich widersprüchlich, er adressiert in der Überschrift „Werbung“, verbietet im Text aber auch nicht werbende Mitteilungen“, hieß es in der Mitteilung. Er führe zu Rechtsunsicherheit für Ärzte und mache sie zum Objekt von Nachstellungen.

Die Verurteilung der Ärztin Kristina Hänel aus Gießen hatte seinerzeit die bundesweite Debatte über den Paragrafen 219a ins Rollen gebracht. Sie wurde in einem Berufungs­prozess vor knapp einer Woche am Landgericht Gießen abermals zu einer Geldstrafe ver­urteilt.

dpa

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