GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz kann abschließend beraten werden

Berlin – Die abschließende Beratung im Bundestag zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz kann am morgigen Freitag wie geplant stattfinden. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) hat die Eilanträge der beiden Parlamentarier Janosch Dahmen (Grüne) und Ates Gürpinar (Linke) auf Absetzung des Gesetzes von der Tagesordnung abgelehnt.
Gestern hatten die beiden Abgeordneten der Grünen und der Linken jeweils Eilanträge beim Verfassungsgericht eingereicht, um die Abstimmung in letzter Minute zu stoppen. Auch ein AfD-Abgeordneter kündigte den Gang nach Karlsruhe an. Nach Informationen des Deutschen Ärzteblattes war aber bis zum Mittag dort keine Eingabe zu verzeichnen.
Grüne, Linke und AfD lehnen die geplanten Reformschritte im Gesundheitswesen inhaltlich ab. Sie monieren aber zurzeit vor allem auch, dass die Koalition ihre Vorlagen mit so großer Hast eingebracht habe, dass sie gar nicht ernsthaft überprüft werden könnten.
Eine Begründung lieferte Karlsruhe nicht. Diese soll den Beteiligten gesondert übermittelt werden, wie es in einer Mitteilung des Gerichts hieß.
Enttäuschung auf Klägerseite
„Ich respektiere die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts selbstverständlich. Damit ist die Frage einer einstweiligen Aussetzung dieses Gesetzgebungsverfahrens juristisch entschieden. Politisch ist sie es nicht“, sagte Janosch Dahmen, Sprecher für Gesundheitspolitik der Grünen im Bundestag.
Die Entscheidung beantworte nicht die grundsätzliche Frage, welche Anforderungen künftig an eine sorgfältige parlamentarische Beratung so weitreichender Gesetze zu stellen seien. Für ihn bleibe entscheidend, dass die Menschen im Land erwarten dürften, dass „Abgeordnete über Gesetze erst dann entscheiden, wenn sie deren Auswirkungen vollständig überblicken konnten und Gelegenheit hatten, sich auf Grundlage einer sorgfältigen parlamentarischen Beratung und der Expertise unabhängiger Sachverständiger ein eigenes Urteil zu bilden“.
„Ob diesem Anspruch ein Verfahren mit fast 300 Seiten tiefgreifender Änderungen kurz vor der Schlussberatung gerecht wird, ist eine grundsätzliche rechtsstaatliche Frage, die durch die heutige Entscheidung im Eilverfahren nicht abschließend beantwortet wird“, so Dahmen.
Unabhängig vom Ausgang dieses Eilverfahrens zeigte er sich überzeugt, dass es richtig gewesen ist, das Bundesverfassungsgericht anzurufen. „Als Arzt lernt man, im Zweifel alles zu tun, um Schaden von Menschen abzuwenden. Genau deshalb war es für mich selbstverständlich, auch diesen rechtsstaatlichen Weg zu gehen“, so Dahmen.
Er hätte es mit seiner Verantwortung als Abgeordneter und Arzt nicht vereinbaren können, angesichts der absehbaren Folgen dieses Gesetzes für Millionen Patientinnen und Patienten und hunderttausender Beschäftigter diesen Versuch nicht zu unternehmen. „Das Bundesverfassungsgericht hat heute über den Eilantrag entschieden. Die politische Verantwortung für die Folgen dieses Gesetzes trägt die Koalition.“
Die Entscheidung sei „eine bittere Nachricht“ für Millionen Versicherte, Patientinnen und Patienten sowie Beschäftigte im Gesundheitswesen, sagte Ates Gürpinar, Sprecher für Gesundheitsökonomie der Linksfraktion. Man nehme diese „mit großem Respekt zur Kenntnis“.
Sie ändere aber nichts daran, dass diese katastrophale Gesundheitsreform schlecht gemacht sei und die zentralen Probleme des Gesundheitssystems ungelöst ließen. „Die Bundesregierung bringt ein handwerklich mangelhaftes Gesetz durch, missachtet Kritik und demokratische Gepflogenheiten und nimmt verheerende Folgen für die gesundheitliche Versorgung in Kauf. Das ist politisch verantwortungslos“, sagte er.
Weiter Kritik an den Inhalten
Beide monierten heute erneut deutlich das, was inhaltlich im Gesetz geregelt werden soll. Dahmen bemängelt einen Verschiebebahnhof bei den Finanzlasten auf Patienten, Beschäftigte, Arbeitgeber, Länder und Kommunen. Gleichzeitig würden Krankenhäuser weiter wirtschaftlich unter Druck gesetzt, Arzttermine und psychotherapeutische Versorgung knapper, der Rettungsdienst und die Luftrettung gerieten in existenzielle Refinanzierungsprobleme.
Besonders unverständlich bleibt für ihn, dass der Bund sich seiner eigenen Finanzierungsverantwortung entziehe und gleichzeitig milliardenschwere Einsparpotenziale gegenüber der Pharmaindustrie ungenutzt lasse.
Gürpinar betonte, mit der heutigen Entscheidung ende der Widerstand nicht, er beginne erst. „Wir erhöhen den Druck und bringen unseren Protest gegen die unsoziale Kürzungspolitik der Merz-Regierung auf die Straße“, kündigt er an. Das Gesundheitssystem brauche Veränderungen, aber keine schlechtere Versorgung und zusätzliche Belastung.
Merz zuversichtlich gewesen
Heute morgen hatte sich Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) trotz der Eilanträge der Opposition gegen den Zeitplan für das Reformvorhaben zuversichtlich gezeigt, dass das Gesetz am morgigen Freitag verabschiedet wird.
„Morgen, so hoffe ich jedenfalls, werden wir im Bundestag und im Bundesrat die gesetzliche Krankenversicherung auf eine neue finanzierbare Grundlage stellen“, sagte Merz in einer Regierungserklärung im Bundestag. Es sei „unabweisbar notwendig“, um damit den ansonst drohenden Beitragssatzanstieg für die Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland abzuwenden.
Auch SPD-Fraktionschef Matthias Miersch hat die Reformpolitik der schwarz-roten Koalition gegen Kritik verteidigt. Im Bundestag verwies er auf die schwierigen Umstände, mit denen es die Koalition zu tun habe. „Ja, wir haben seit Jahren kein Wirtschaftswachstum. Wir haben soziale Sicherungssysteme, die an die Grenzen kommen“, sagte Miersch.
Der SPD-Fraktionschef räumte zugleich ein, dass Schwarz-Rot mit den Reformen im Gesundheits- und Sozialbereich auf viele Widerstände stößt. „Wir legen uns nicht mit fast allen Interessensgruppen in diesem Land an, weil wir darauf Lust haben“, sagte Miersch mit Blick auf die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung. „Unser Ziel ist es, dass wir eine Beitragsstabilität bekommen, weil es sonst viele Menschen treffen würde, die genau unter diesen Beitragsstärkungen leiden.“
Gestern hatte unterdessen der Gesundheitsausschuss in einer neunstündigen Sitzung die Grundlagen dafür gelegt, dass das umstrittene Sparpaket für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) verabschiedet werden kann.
Für den in den parlamentarischen Beratungen noch deutlich veränderten Gesetzentwurf stimmten am Abend die Koalitionsfraktionen von Union und SPD. Die Opposition von Grünen, Linken und AfD votierte geschlossen dagegen.
Der Ausschuss nahm in der Sitzung mit den Stimmen von Union und SPD etliche Änderungsanträge der Koalition an. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses – mit einer vergleichenden Übersicht – hat 228 Seiten.
Die Abgeordneten beschlossen in der Sitzung darüber hinaus einen Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen von Union und SPD im Zusammenhang mit dem GKV-Sparpaket, der sich auf psychische Erkrankungen und die psychotherapeutische Versorgung bezieht. Mit dem Antrag sollen Regelungen, die mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz morgen beschlossen werden sollen, gleich wieder abgeschwächt werden.
Wie die Bundesländer mit der Reform umgehen, ist noch offen. Bis heute Mittag gab es noch keine Entscheidung dazu, ob es morgen im Bundesrat auf der Tagesordnung steht und ob der Vermittlungsausschuss angerufen werden wird. Heute Abend soll es nochmal zwischen den Ländern Gespräche dazu geben. Ein Antrag auf einen Vermittlungsausschuss wird vorbereitet, wie es aus Länderkreisen gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt hieß.
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