Politik

Versorgung psychisch Kranker: Koalition will GKV-Spargesetz nach dem Sommer etwas aufweichen

  • Mittwoch, 8. Juli 2026
/zinkevych, stock.adobe.com
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Berlin – Der Entwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sieht auch für die psychotherapeutische Versorgung Einsparungen vor. Die möglichen negativen Folgen scheinen den Regierungsfraktionen aus Union und SPD bewusst, denn sie wollen bereits nach der Sommerpause Korrekturen vornehmen. Das zeigt ein Entschließungsantrag, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt. Dieser wurde heute im Gesundheitsausschuss vorgelegt und soll am Freitag vom Bundestag beschlossen werden.

Darin heißt es, dass künftig Regelungen geschaffen werden sollten, die Ausnahmefälle für die extrabudgetäre Vergütung von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und Fachtherapeuten für Kinder und Jugendliche vorsehen. Ebenso solle das für Behandlungen von schwer psychisch kranken Menschen und von „als dringlich festgelegten Fällen“ gelten.

Zu letzterem Punkt sollen Regelungen generiert werden, die den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beauftragen, „die Dringlichkeit einer Behandlung im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde zu definieren und zu erarbeiten“.

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das am Freitag im Bundestag beraten werden soll – sofern Eilanträge beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) abgelehnt werden – sieht vor, die psychotherapeutische Vergütung wieder in die Verteilung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) einzubeziehen. Bisher werden psychotherapeutische Leistungen extrabudgetär und somit zu festen Preisen vergütet.

Die Bundespsychotherapeutenkammer und Berufsverbände befürchten, dass die Rückführung in die Budgetierung die Vergütung verringert, beziehungsweise nicht planbar macht, weil die Berechnung – wie in früheren Zeiten – aus einem „Topf“ mit den Fachärzten erfolgt. Das reduziere die Behandlungskapazitäten für gesetzlich Versicherte deutlich, so die Kritik.

Der Entwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sieht bisher nur Ausnahmen für eine extrabudgetäre Vergütung bei der kinder- und jugendpsychiatrischen Grundversorgung sowie bei der Substitutionsbehandlung von Drogenabhängigen vor.

Des Weiteren fordern die Koalitionsfraktionen Regelungen für die Psychotherapie, die „die Versorgungskontinuität begonnener Behandlungen über den 31.12. 2026 hinaus bis zum Abschluss sicherstellen“. Die Regelungen wollen die Koalitionsfraktionen „in der ersten regulären Sitzungswoche nach der parlamentarischen Sommerpause beschließen“, wie es heißt. Das wäre Ende September.

Den Grünen reicht der Vorstoß nicht. Die Koalition habe „einen halbherzigen Entschließungsantrag zur Psychotherapie vorlegt, der die Angriffe auf die Psychotherapie in keiner Weise kompensiert und allenfalls der eigenen Gewissensberuhigung dienen kann“, sagte Kirsten Kappert-Gonther, Obfrau der Grünen im Gesundheitsausschuss, dem Spiegel.

Wenn die Koalition tatsächlich psychisch Kranke unterstützen wolle, müsste sie die Angriffe im Gesetz zurücknehmen, die Forderungen aus dem Entschließungsantrag in einen vernünftigen Änderungsantrag gießen, aber auch endlich strukturelle Reformen wie die überfällige Bedarfsplanung regeln.

Protest bleibt laut

Der Proteststurm der Psychotherapeuten setzt sich unterdessen fort. Die Kritik richtet sich sowohl gegen die bisherigen Gesetzespläne als auch im Besonderen gegen einen neuen Änderungsantrag der Koalition zur Streichung der sogenannten Angemessenheitsprüfung zur Vergütung psychotherapeutischer Leistungen. Konkret geht es um Maßstäbe für eine angemessene Vergütung je Zeiteinheit. Dieser gesetzliche Schutzmechanismus soll sichern, dass psychotherapeutische Honorare ein Mindestniveau nicht unterschreiten.

„Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz droht, psychotherapeutischen Praxen die wirtschaftlichen Grundlagen zu entziehen“, warnte Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer. Die Folge wären substanzielle Lücken in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung. „Das Ergebnis sind weniger Therapieplätze, längere Wartezeiten, längere Krankheitszeiten, mehr Krankengeldtage. Das kann niemand wollen“, betonte Benecke. Sie forderte eine grundlegende Nachbesserung bis Ende des Jahres.

Psychotherapie werde „faktisch kaputt gemacht“, kritisierte der Vorsitzende des Deutschen Psychotherapeuten Netzwerks, Dieter Adler. „Wenn der Beruf wirtschaftlich derart unberechenbar gemacht wird, werden Praxen ihre Kassenplätze reduzieren, auf Privatbehandlung ausweichen oder ganz aus der Versorgung aussteigen. Dann wird Psychotherapie für viele Menschen wieder zu dem, was sie vor Jahrzehnten war: eine Hilfe für diejenigen, die sie sich leisten können“, warnte Adler.

Der kurzfristig eingebrachte Änderungsantrag zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz gefährde die ambulante psychotherapeutische Versorgung und schaffe erhebliche rechtliche Unsicherheiten, hieß es vom fachübergreifende Ärzteverband Medi. Der Verband fordert den Gesundheitsausschuss des Bundestages auf, die bestehenden Schutzregelungen beizubehalten.

Medi warnt davor, die ambulante psychotherapeutische Versorgung weiter zu schwächen und neue rechtliche Unsicherheiten zu schaffen. „Psychotherapeutische Leistungen sind zeitgebunden und persönlich zu erbringen. Wir machen keine Fließbandmedizin. Jede Behandlungsstunde ist an unsere persönliche Arbeitszeit gebunden“, sagte Claudia Bach, Sprecherin von Young Medi und Inhaberin von drei psychotherapeutischen Praxen im Rhein-Neckar-Kreis.

Werde die Vergütung weiter ausgehöhlt, habe das unmittelbare Folgen für die Zahl der verfügbaren Therapieplätze und die Wartezeiten. „Eine mögliche Streichung der Angemessenheitsprüfung würde den wirtschaftlichen Druck auf unsere Praxen zudem weiter verschärfen“, betonte sie.

Kurz vor der finalen Beschlussfassung des Entwurfes eines Gesetzes seien „grundlegende Änderungsanträge“ eingereicht worden, die für den „schon jetzt massiv überlasteten Bereich der psychotherapeutischen Versorgung weitere negative Auswirkungen bedeuten“, hieß es vom Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) sowie dessen Sektion Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und -therapeuten (VPP im BDP).

Die Vorgehensweise werfe nicht nur ein fragwürdiges Licht auf den parlamentarischen Prozess, sondern gefährde vor allem die psychotherapeutische Versorgung der Bevölkerung und sorge für Verunsicherung, ohne mittelfristig zu sparen. In der aktuellen Ausarbeitung berge der Gesetzentwurf ein unkalkulierbares Risiko für die wirtschaftliche Existenz psychotherapeutischer Praxen. Das passt aus Sicht der BDP nicht zum Koalitionsvertrag, in dem eine Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung festgeschrieben sei.

Auch von der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) kam grundsätzliche Kritik am Spargesetz der Bundesregierung.

„Die vorgesehene Budgetierung und der Wegfall gezielter Anreize für bestimmte Leistungen, wie für Akutbehandlungen oder Kurzzeittherapien, gefährden ausgerechnet die Versorgungsformen, die wir für eine frühzeitige, koordinierte und wirksame Behandlung dringend brauchen“, sagte DGPPN-Präsidentin Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank. Dadurch werde ausgerechnet ein Behandlungsformat geschwächt, das für viele Patienten wirksam, flexibel und ressourceneffizient ist.

Ebenfalls kritisch sieht die DGPPN die Budgetierung von Leistungen nach der KSVPsych-Richtlinie, welche die Behandlung schwer psychisch erkrankter Menschen mit komplexem Behandlungsbedarf regelt, sowie der kooperativ neurologisch-psychiatrischen Heimversorgung. Derzeit werden diese Leistungen extrabudgetär vergütet, um die koordinierte Versorgung schwer und komplex psychisch erkrankter Menschen zu stärken.

PB/may/dpa

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